Cartoon Richter spricht Recht

Österreich wegen Nichtumsetzung der Antirassismus-Richtlinie verurteilt

Österreich könnte bald eine zweite Verurteilung ins Haus stehen.

Am 4. Mai 2005 – als die Staatsspitze im Nationalrat den Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus beging – wurde Österreich vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-335/04 wegen Nichtumsetzung der Antirassismus-Richtlinie (RL 2000/43/EG) innerhalb der vorgesehenen Frist verurteilt.

Die Europäische Kommission hatte am 30. Juli 2004 eine Vertragsverletzungsklage eingereicht, da Österreich die Umsetzungsfrist am 19. Juli 2003 verstreichen hatte lassen.

In den darauf folgenden Stellungnahmen wies Österreich darauf hin, dass es mit 1. Juli 2004 – also mit fast einjähriger Verspätung! – zumindest auf Bundesebene, den europarechtlichen Verpflichtungen nachgekommen war. Zum Zeitpunkt des Urteils hatten aber einige Bundesländer noch immer nicht die nötigen Gesetze erlassen.

Dieses Urteil hat allerdings kaum praktische Konsequenzen. Immerhin stellen die EU-Institutionen klar, dass Antidiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus weiterhin auf der Tagesordnung stehen.

Die Republik Österreich muss immerhin die Verfahrenskosten übernehmen.

Der Volltext des Urteils findet sich auf der Internetseite des Europäischen Gerichtshofes durch Eingabe des Aktenzeichens „C-335/04“.

Doch eine zweite Verurteilung Österreichs könnte bald ins Haus stehen, da bisher keine Regelungen zur Bekämpfung von Diskriminierung behinderter Menschen erlassen wurden. Eine Regierungsvorlage für eine Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes liegt zwar vor, wurde aber noch nicht verabschiedet. Damit verletzt Österreich die Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie. Sie wäre bis 5. Dezember 2003 umzusetzen gewesen.

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