Franz-Joseph Huainigg

Pflegegeld muss Geldleistung bleiben

Huainigg: "Das Pflegegeld durch Schecks zu ersetzen greift zu kurz und wäre ein Rückschritt. Das bestehende System unterstützt die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen."

„Die Einführung des Pflegegeldes als Geldleistung im Jahr 1993 hat sich sehr gut bewährt und wird zu Recht als Meilenstein bezeichnet“, sagte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des Vorschlags von Bundesministerin Ursula Haubner, den Pflegescheck einzuführen.

„Das Pflegegeld durch Schecks zu ersetzen greift zu kurz und wäre ein Rückschritt. Das bestehende System unterstützt die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen. Sie sollen selbst bestimmen können, durch wen und in welcher Form die erforderlichen Pflegeleistungen erbracht werden. Ein Sachleistungssystem ist unflexibel und würde die Angehörigen, von denen rund 80 Prozent aller Pflegeleistungen erbracht werden, im Regen stehen lassen. Die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen würde zudem erheblich beschnitten“.

Würde man alle Pflegeleistungen in ein staatliches System überführen, wären damit zudem enorme Mehrkosten verbunden, so der ÖVP-Behindertensprecher.

An künftige Herausforderungen anpassen
Es sei aufgrund der demographischen Entwicklung wichtig, das System an die künftigen Herausforderungen anzupassen. 90 Prozent der Menschen wollen im Falle der Pflegebedürftigkeit im Familienverband betreut werden. Weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige im Bereich der mobilen Dienste sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung seien daher dringend erforderlich.

„Es müssen optimale Bedingungen geschaffen werden, um die Pflege in der Familie zu erleichtern. Pflegenden Angehörigen müsse die Scheu genommen werden, bei Bedarf professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. „Eine generelle Verpflichtung, Pflegeleistungen ausschließlich bei bestimmten Einrichtungen einkaufen zu müssen, halte ich aber weder für sinnvoll noch für notwendig“ so Huainigg.

Persönliche Assistenzleistungen
Behinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter oder behinderte Jugendliche und Kinder stellen ganz andere Anforderungen an das Pflegesystem. Bei dieser Personengruppe stehen persönliche Assistenzleistungen im Vordergrund.

„Bei ihnen ist eine besondere Flexibilität in der Unterstützung nötig, wie sie das System der persönlichen Assistenz bietet. Es sollte hier dringend über ein einheitliches System der persönlichen Assistenz nachgedacht werden, wobei der Bedarf sich an den individuellen Bedürfnissen ausrichtet und die geleisteten Stunden abgerechnet werden“, schloss Huainigg.

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