Fahrtendienstbus Wiener Lokalbahnen

ARBÖ: Sicherheitsnormen für Beförderung von Rollstuhlfahrern sind zu respektieren

In der Praxis halten sich selbst Behindertentaxis nicht an die Normen

Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern gibt es seit zwei Jahren sehr strenge gesetzliche Bestimmungen, die in der Praxis kaum greifen, kritisiert ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl.

Behinderte in Rollstühlen sind – etwa in Behindertentaxis – rein rechtlich wie „Ladegut“ zu behandeln, informiert ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Doch diese Vorschrift scheint weder allgemein bekannt zu sein, noch wird sie umgesetzt.

„Bei Behindertentransportern werden Menschen samt Rollstuhl über die Rampe ins Fahrzeug geschoben und dort ‚irgendwie‘ transportiert werden“, kritisiert Hirtl die gängige Praxis.

Der „Haken“ an den Vorschriften: die speziellen Normen für die Beförderung von Menschen in Rollstühlen sind rechtlich nicht automatisch verbindlich, sondern gelten nur dann, wenn ihre Einhaltung vertraglich vereinbart worden war. Doch im „harten“ Transportgewerbe-Wettbewerb scheint sich kaum ein Unternehmen freiwillig strengeren Sicherheitsmaßnahmen als nötig zu unterwerfen.

Umso eindringlicher der Appell der ARBÖ-Verkehrsjuristin: „Jeder Behindertentransport sollte sich diese speziellen Normen zum Vorbild nehmen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.“ Den körperbehinderten Kunden legt sie ans Herz, sich nur solche Taxiunternehmen auszusuchen, die sich sehr wohl an die spezifischen Normen halten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich