Feststellung des Grades der Behinderung zur Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages!

Mittels Änderung des Einkommenssteuergesetzes wurden mit 1. Jänner 2005 die Zuständigkeiten für die Feststellung einer Behinderung zur Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages wegen Behinderung neu geregelt.

Formular des Finanzamtes
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Wie schon bisher, bleibt für Empfänger einer Opferrente der Landeshauptmann und bei Berufkrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern der Sozialversicherungsträger weiterhin zuständig.

Was ist neu: In allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art ist die jeweilige Landesstelle des Bundessozialamtes zuständig; diese hat den Grad der Behinderung durch Ausstellung eines Behindertenpasses zu bescheinigen. Amtsärzte, in welchen Dienststellen auch immer, sind also für behinderte Menschen seit Jahresbeginn nicht mehr zuständig. Alle vor 2005 von Amtsärzten ausgestellten Bescheinigungen behalten aber ihre Gültigkeit bei.

Wichtige Tipps: Ein Behindertenpass wird ab einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % ausgestellt. Liegt ein niedrigerer Grad der Behinderung vor, so erhält der Antragsteller anstelle des Behindertenpasses einen abschlägigen Bescheid. Dieser Negativbescheid ist wichtig, da der Freibetrag schon ab einem Behinderungsgrad von 25 % zum Tragen kommt.

Da der Freibetrag erst ab dem Kalenderjahr gewährt wird, in dem der Behindertenpass ausgestellt wurde, sollten Neu-Antragsteller, die den Lohnsteuerfreibetrag auch noch rückwirkend (z. B. vom Vorjahr!) geltend machen wollen, darauf hinweisen, seit wann die Behinderung besteht. Dies ist dem medizinischen Sachverständigen mit entsprechenden Befunden zu belegen, so dass dieser den Zeitpunkt des Eintrittes der Behinderung feststellen kann. Somit kann vom Bundessozialamt eine Bestätigung für das Finanzamt ausgestellt werden und der Lohnsteuerfreibetrag bis zu 5 Jahre rückwirkend gelten gemacht werden.

Im Antragsformular für einen Behindertenpass sollte auf derzeit schon genützte steuerliche Freibeträge hingewiesen werden, da „außergewöhnliche Belastungen“, wie Krankendiätverpflegung, eine bestehende Gehbehinderung (KFZ-Freibetrag!), Diabetes, die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung, usw. als zusätzliche Eintragung im Behinderpass vermerkt, und damit leichter geltend gemacht werden können. Natürlich können diese zusätzlichen Einträge auch für bereits ausgestellte Behindertenpässe beantragt werden.

Zusatz-Info: Wird beim Finanzamt der Freibetrag oder eine außergewöhnliche Belastung auf Grund einer Behinderung beantragt, dann sind dem Einkommenssteuererklärungsformular keine Beilagen anzuschließen. Der Behindertenpass oder der negative Bescheid ist nur dann vorzulegen, wenn das Finanzamt Sie dazu ausdrücklich auffordert.

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7 Kommentare

  • Bin seit nunmehr 2 Jahren infolge eines Schlaganfalles pflegebedürftig. Beim Pflegegeld wurde ich auf 3 eingestuft. Ich benötige Hilfe für folgende Tätigkeiten: anziehen, Körperpflege, beim Essen, Hilfe beim Gehen. Da ich nicht in der Lage bin Stiegen zu steigen, habe ich mir einen Treppenlift und einen Platten Treppenlift einbauen lassen.
    Meine Frage: WO und WER stellt meinen Behinderungsgrad für die Erlangung eines Behinderten Passes fest ? DANKE !
    mfg Stefan Türk

  • Ich bin Diabetiker,
    meine Frau Sonja KROSELY hat zwei Hörgeräte,
    wie und wo kann ich u.meine Frau den Grad der Behinderung feststellen lassen !
    Wir brauchen diese Feststellung der Behinderung für das Finanzamt (Lohnsteuerfreibetrag).

  • @Alexandra: Das Finanzamt bzw. den Referenten anrufen oder eine Steuerberatungskanzlei befragen – das Finanzamt hat auch eine Webseite – Auch die ÖAR und der KOBV kennen sich in dieser Materie sehr gut aus.

  • Hallo, hat evtl. jemand eine Ahnung, oder weiß es vielleicht auch genau,
    wie lange es dauern kann, bis man den „Nachtrag“ – Freibetrag nachträglich v. FA ausgezahlt bekommt – sofern man es evtl. noch nicht beim AG angegeben hatte ??!?

    Habe „nach“ meiner „normalen“ Lohnsteuererklärung in diesem Jahr,
    erst eine nachträgliche Freischaltung / Bearbeitung bezgl. meines Behindertengrades ( 60% ) von den letzten drei Jahren beantragt / eingesandt. (Hatte leider nicht gewußt, dass & ob man dies beachten kann)
    Und das war im März 10′. Danke im Voraus.

  • Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzen (18.11.) habe ich einen Schwerbehinderten Ausweis. Gültig ab dem 20.09.05. Nun möchte ich gerne einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Mein Behinderungsgrad liegt bei 50%. Bitte teilen Sie mir mit, was ich hierfür tun muß.

  • muss man den freibetrag extra beantragen oder geht das mit dem lonsteurtausgleich. habe 50% behinderung.