Parlament

Expertenanhörung zum Behindertengleichstellungspaket im Verfassungsausschuss

Am 29. 6. 2005 wird im Verfassungsausschuss des Nationalrates über das Behindertengleichstellungspaket der Bundesregierung abgestimmt.

Bereits in der 100. Sitzung des Nationalrates am 31. März 2005 wurde das Behindertengleichstellungspaket dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zur Behandlung zugewiesen. Nach zahlreichen Verhandlungsgesprächen der Regierungsparteien mit den Wirtschaftsvertretern und den Expertinnen und Experten der Menschen mit Behinderungen ist es nun so weit. Das Behindertengleichstellungspaket der Bundesregierung soll am 29. Juni 2005 im Verfassungsausschuss des Nationalrates behandelt werden.

Als erster Schritt wird bereits am 28. Juni 2005 in einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses die verfassungsrechtliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache behandelt. Sollte darüber ein abschließender Bericht im Unterausschuss zustande kommen, geht das Behindertengleichstellungspaket samt der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in den Verfassungsausschuss am 29. Juni 2005.

Es geht also in die heiße Phase!

Doch vor der Behandlung und Beschlussfassung des Behindertengleichstellungspaketes soll es nun noch einmal zu einer Expertenanhörung im Verfassungsausschuss kommen, bei der je ein Vertreter des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation gehört werden sollen; insbesondere die seitens des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“ am 13. April 2005 den Parlamentsklubs übergebenen Vorschläge für Abänderungsanträge zum Behindertengleichstellungspaket werden bei dieser Expertenanhörung nochmals erläutert, um ihre Bedeutung für die Schaffung eines schlagkräftigen und effektiven Behindertengleichstellungsinstruments zu verdeutlichen.

Und dies wird wohl auch wichtig sein, da über diese Abänderungsanträge, folgt man den Ankündigungen anlässlich der Übergabe der Abänderungsanträge am 13. April 2005 im Parlament, im Verfassungsausschuss auch abgestimmt werden muss.

Thema bei der Expertenanhörung wird aber auch die im Regierungsprogramm der Bundesregierung angekündigte und höchst notwendige Sammelgesetznovelle sein, mit der rechtliche Diskriminierungen beseitigt und materielle Gleichstellungsrechte geschaffen werden sollen; auch wenn mit dieser Sammelgesetznovelle wohl vor der Sommerpause des Nationalrates kaum zu rechnen sein wird, ist es absolut wichtig, seitens der Behindertenvertretungen im Verfassungsausschuss noch einmal vehement auf die große Bedeutung dieser Sammelgesetznovelle hinzuweisen.

Man darf also gespannt sein, wie die Sitzung des Verfassungsausschusses ausgeht. Sollte das Gleichstellungspaket im Ausschuss beschlossen werden, so geht es in die nächste und wahrscheinlich letzte Runde, und zwar ins Plenum des Nationalrates vom 6. bis 8. Juli 2005; hier wäre die letzte Chance, allenfalls noch Abänderungsanträge zur Abstimmung zu bringen.

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