Caroline Hess-Klein

Schweiz: Bisher kaum konkrete Erfahrungen

Die Schweizer Fachstelle Égalité Handicap berichtet über die ersten 18 Monate ihres Bestehens. Welche Auswirkungen hat das Schweizer Behinderten-Gleichstellungsgesetz?

Die Fachstelle Égalité Handicap wurde gegründet, um die Umsetzung des Schweizerischen „Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ zu fördern und zu überwachen. Das Gesetz ist nun seit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Bisher wurden über 300 Anfragen an die Fachstelle herangetragen, gibt Caroline Hess-Klein, Leiterin von Égalité Handicap, bekannt. „Darunter gab es Anfragen, die sich relativ schnell beantworten ließen. Andere Fälle hatten die Eröffnung eines Dossiers zur Folge, wenn komplexe juristische Abklärungen notwendig waren. Solche Fälle sind insofern von besonderem Interesse, als dass sie gegebenenfalls Präzedenzcharakter besitzen“, erläutert Hess-Klein.

Neben der Beratungstätigkeit will die Fachstelle Égalité Handicap den Informationsstand der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen, aber auch der breiten Öffentlichkeit verbessern. Bei der täglichen Arbeit musste festgestellt werden, „dass vielerorts ein großes Wissensdefizit bezüglich des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes besteht“.

Welche Diskriminierungen wurden öffentlich diskutiert?

Angesichts der kurzen Zeit sind noch wenige konkrete Auswirkungen bzw. Urteile anzuführen. Medial für Aufmerksamkeit sorgte die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes gegen die Integration, die eine zentrale Schwäche des Gesetzes aufzeigte. Dem Urteil ist zu entnehmen: „Den Kantonen bleibt weiterhin – unter Wahrung der Interessen der behinderten Schüler – die Wahl zwischen integrierter Schulung in der Regelschule und der Sonderschulung“.

„Die Nichteinschulung eines behinderten Kindes in die Regelschule darf nicht ‚einfach so‘ entschieden werden“, zeigt sich Hess-Klein über die Entscheidung verärgert und meint: „Es ist zwar zutreffend, dass die Bundesverfassung behinderten Kindern keinen bedingungslosen Anspruch auf Integration in die Regelschule gibt, es muss jedoch unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überprüft werden, welche Maßnahmen allenfalls im Einzelfall angebracht wären, um eine Integration zu ermöglichen.“

Über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen wurde die erfolgreiche Verbandsbeschwerde der Selbsthilfeorganisation Procap gegen den Betreiber des Glacier-Express. Streitpunkt war die fehlende Barrierefreiheit von geplanten Neuanschaffungen. Schlussendlich gab es eine außergerichtliche Einigungsverhandlung. Nun sind barrierefreie Fahrzeuge sicherstellt.

Wenig konkrete Erfahrungen und Urteile

Zusammenfassend stellt man fest, dass es in der Schweiz recht wenig konkrete Erfahrungen und Urteile gibt, die die Tragweite und Wirksamkeit des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes aufzeigen könnten.

„Heute noch bleibt Menschen mit einer Behinderung der Zugang zu vielen Orten oder Leistungen des gesellschaftlichen Lebens verschlossen. Hier liegt eine klare Ungleichbehandlung gegenüber Personen ohne Behinderung vor. Dabei ist es nicht etwa so, dass die notwendigen Anpassungen zur Verwirklichung des Gleichheitsprinzips besonders schwierig wären. Zahlreiche praktische oder technische Lösungen stehen bereits zur Verfügung. Viele Personen ignorieren und wissen schlicht nicht, dass beispielsweise Publikationen in zu kleinen Schriftgrößen (13 Punkt oder kleiner), eine simple Treppenstufe oder fehlende Geländern, fehlende akustischen Informationen im öffentlichen Verkehr oder fehlende Induktionsanlagen zu unüberwindbaren Hindernissen werden“, hält Hess-Klein abschließend fest.

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