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Gebärdensprache: Anerkennung auf österreichisch

Das Ergebnis des heutigen Unterausschusses zum Verfassungsauschuss ist positiv. Nun müssen aber noch bestehende Gesetze - z. B. im Bildungsbereich - geändert werden.

„Die bevorstehende Verankerung unserer Gebärdensprache in der Verfassung ist ein ganz wichtiges, positives Signal“ – wenn es auch, so Mag. Helene Jarmer (Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes und Mitglied des Aktionsbündnisses „Österreich für Behindertenrechte“), eine „Anerkennung auf österreichisch“ sei. Die Anerkennung werde begrüßt, auch wenn es derzeit nur eine symbolische Anerkennung ist.

Denn „das Nähere bestimmen die Gesetze“ heißt es in der Ministerratsvorlage zur Anerkennung der Gebärdensprache. Doch entsprechende Gesetzesänderungen gibt es noch nicht.

Im Unterausschuss fand auch ein Antrag Zustimmung, der die „Bundesregierung ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist, und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen“.

Genau hier könnte aber die bevorstehende Verankerung der Österreichischen Gebärdensprache in der Praxis für gehörlose Menschen erste spürbare Verbesserungen bringen. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Regierungsvorlage bald vorliegt“, stellt Jarmer abschließend fest.

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