Sozialministerium

Haubner/Dolinschek: Behindertengleichstellungsgesetz passiert Verfassungsausschuss

Staatssekretär Dolinschek zeigt sich mit dem Ergebnis der heutigen Behandlung des Gleichstellungsgesetzes zufrieden.

„Menschen mit Behinderungen bekommen durch das Behindertengleichstellungsgesetz endlich jene Anerkennung und Gleichstellung, die Ihnen zusteht, um ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“, so Sozialministerin Haubner und Staatssekretär Dolinschek heute im Verfassungsausschuss.

Die vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den Österreichischen Behindertenverbänden erarbeiteten Regelungen, übertreffen bereits bei weitem das allgemeine österreichische Gleichbehandlungsgesetz, und die bestehenden EU-Standards. „Dieses Gesetzesvorhaben betrifft nicht nur den beruflichen Bereich, sondern umfasst sämtliche Lebensbereiche und enthält europaweit einzigartig auch einen besonderen Diskriminierungsschutz für Angehörige von behinderten Menschen“, bekräftigte Haubner.

Das Behindertengleichstellungsgesetz sei, insbesondere was seine Rechtsfolgen betrifft, durchwegs mit scharfen Zähnen ausgestattet. „Es soll mit Nachdruck dazu motivieren, rasch für Barrierefreiheit zu sorgen und Diskriminierungen zu beseitigen“, betonte Sozialministerin Haubner.

Staatssekretär Dolinschek zeigt sich mit dem Ergebnis der heutigen Behandlung des Gleichstellungsgesetzes zufrieden, da insbesondere seinen Forderungen hinsichtlich Verbesserungen bei Übergangsbestimmungen und der zusätzlichen Aufwertung des Bundesbehindertenanwaltes durch das Parlament noch zusätzlich Rechnung getragen wurde.

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