EU-Parlament

EU Parlament steht hinter der Behindertenbewegung

ÖAR EU-Sekretariat sieht erhebliche Verbesserungen für Österreicherinnen und Österreicher mit Behinderung

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat gestern seine volle Unterstützung für die Forderungen der Europäischen Behindertenbewegung bezüglich der ab Beginn nächsten Jahres geltenden Strukturfonds-Bestimmungen beschlossen.

Diese Forderungen sind: Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit als Grundvoraussetzungen für die Vergabe von europäischen Strukturfonds-Mitteln aller Art. Die Verwirklichung dieses Grundsatzes beim Europäischen Regionalfonds und beim Europäischen Sozialfonds (ESF) bedeutet in der Praxis z.B.: barrierefreie Websites, barrierefreie Büros, Informationszugang für Alle bei der Ausfertigung von Schriftstücken und Dokumenten aller Art.

Wird künftig ein Projekt über ESF eingereicht, dann ist Barrierefreiheit Grundvoraussetzung.

Obwohl für die Realisierung die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu dieser Forderung noch ausständig ist, ist die Position des Europäischen Parlaments hier besonders stark, da ohne seine Zustimmung diese Strukturfondsbestimmungen ab 1.1.2006 nicht in Kraft treten können.

Diese Bestimmungen tragen zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität von 50 Millionen Europäerinnen und Europäern mit Behinderung bei.

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