Josef Ackerl

LR Ackerl: Moralische Verpflichtung des Bundes, nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen zu sparen!

Sozial-Landesrat Ackerl nimmt VfGH-Urteil zum Pflegegeld bedauernd zur Kenntnis.

Für Sozial-Landesrat Josef Ackerl ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Bundespflegegeld im Sinne des Rechtsstaates selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen: „An der Tatsache der Ungleichbehandlung bei der Auszahlung des Bundespflegegeldes ändert sich dadurch aber nichts.“

Der Verfassungsgerichtshof argumentiert in der entscheidenden Frage der Ungleichbehandlung, dass es ihm im Rahmen dieser Anfechtung verwehrt sei, auf diese Bedenken einzugehen. „Letztlich bleibt die Tatsache, dass die Bundesregierung sich Geld spart, das in der Pflege und somit den Pflegebedürftigen fehlt!“ so Ackerl.

Auf Initiative von Sozial-Landesrat Josef Ackerl hat die oberösterreichische Landesregierung im Vorjahr einstimmig den Beschluss gefasst, den Verfassungsgerichtshof dahingehend anzurufen, eine Bestimmung im Bundespflegegeldgesetz im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz zu überprüfen. Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheime oder Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, die für den Pflegeaufwand selbst aufkommen, das Bundespflegegeld zu 100% ausbezahlt bekommen.

Bei jenen Pflegebedürftigen aber, bei denen die Länder aufgrund eines zu geringen Einkommens oder Vermögens einen Teil des Lebens- und Pflegeaufwands tragen, werden nur 80% des Pflegegelds an die Kostenträger der Heime ausbezahlt, weitere 10% erhalten die Betroffenen zur eigenen Verfügung.

„Die fehlenden 10% des Pflegegelds behält sich der Bund ohne Gegenleistung einfach ein!“ kritisiert Ackerl. „Geld, das die Kostenträger bei der Finanzierung der Pflege dringend brauchen würden!“

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil allerdings erkannt, dass kein Zweifel daran besteht, dass ein angemessener Interessensausgleich im Rahmen der 1993 beschlossenen Art. 15a-B-VG-Vereinbarung zur Pflegevorsorge zwischen Bund und Ländern zustande gekommen ist.

Denn diesem Vertragsabschluss lag bereits das Bundespflegegeldgesetz in der nun angefochtenen Version zu Grunde.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich