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UNO-Behindertenkonvention: Unterschiedliche Interessen

In New York wird vom 1. bis 12. August 2005 weiter an einer UNO-Behindertenkonvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" verhandelt.

Auf der 56. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2001 wurde beschlossen ein Ad Hoc Komitee einzusetzen, welches mit der Ausarbeitung einer „Umfassenden und Integralen internationalen Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ beauftragt wurde.

Bisher wurde in fünf Tagungen – zuletzt im Jänner 2005 – an der Ausarbeitung einer Konvention gearbeitet, die ein rechtlich verbindlicher multilateralen Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen darstellen würde. Hier finden Sie den aktuellen Entwurf.

Bereits im Jahr 1993 beschlossenen wurden die „Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities„. Diese sind rechtlich nicht verbindlich, wurden aber in über 40 Staaten zur Grundlage Maßnahmen zugunsten der Rechte von Menschen mit Behinderungen herangezogen.

„Mit einem Abschluss dieser Verhandlungen bei dieser Tagung ist allerdings nicht zu rechnen; diese werden sich bestimmt noch über das Jahr 2006 erstrecken“, zeigte sich ein hochrangiger Beamter des Außenministeriums nach Ende Jänner skeptisch.

Für Österreich wird Dr. Anthony Williams (ÖAR) bei der sechsten Tagung in New York (1. bis 12. August 2005) teilnehmen. Wir führten mit ihm kurz vor seinem Abflug am 5. August folgendes Interview:

BIZEPS-INFO: Nun wird schon seit 2001 an einer UNO-Behindertenkonvention gearbeitet. Warum dauert dies so lange?

Dr. Anthony Williams (ÖAR): Man muss bedenken, dass 196 Staaten und etwa 150 Organisationen behinderter Menschen ihre oft gegensätzlichen Anliegen mit Klauen und Zähnen verteidigen. Die Schwierigkeiten österreichische Positionen ein- und unterzubringen liegen in der fast nicht überbrückbaren Kluft der unterschiedlichen regionalen und nationalen Interessenlagen.

BIZEPS-INFO: Welche unterschiedlichen Interessen meinen Sie?

Williams:So ist zum Beispiel strittig, in welchem Umfang internationale Kooperationen festgelegt werden sollen. Für die Entwicklungsländer hätte das hohe Priorität, weil sie sich dadurch Geldflüsse aus den reicheren Ländern erwarten; genau deshalb verhalten sich die so genannten Erstweltländer zu diesem Thema ablehnend.

BIZEPS-INFO: Es gibt also Meinungsverschiedenheiten zwischen Entwicklungsländer und so genannten Erstweltländer?

Williams: Nicht nur. Auf Initiative der ÖAR und somit Österreichs wurden die Integrativen Betriebe zum Thema gemacht. Dagegen wiederum wehren sich beispielsweise manche EU-Staaten.

BIZEPS-INFO: Wieso das?

Williams: Warum ist leicht verständlich: In Österreich haben die Mitarbeiter solcher Betriebe ernstzunehmende Arbeitnehmerrechte (Arbeitsverträge, Gewerkschaftsmitgliedschaft etc.) in England hingegen wird quasi Taschengeld bezahlt. Der Widerstand Englands wegen zu erwartender Verrechtlichung und höherer Kosten wird damit durchschaubar. Trotzdem hat das Gesamtvorhaben positive Seiten, nicht zuletzt, weil dies die erste UNO-Konvention ist, die unter starker Beteiligung von NGO’s entsteht.

BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.

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