Ein gehörloser Kunde hat in den USA die Investmentbank Morgan Stanley verklagt, weil das Unternehmen keine Aktiengeschäfte über einen Relay-Service für gehörlose und schwerhörige Menschen akzeptiert. Das berichten amerikanische Medien.
Der Kläger sehe in dem Verhalten der Bank einen Verstoß gegen das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz ADA. Von 1999 bis 2004 nutzte der Mann ein Schreibtelefon und einen Vermittlungsdienst, einen so genannten Relay-Service, um mit der Bank telefonisch zu kommunizieren.
Doch im Juni 2004 teilte ihm sein Broker mit, dass die Bestimmungen der Bank vorschreiben, dass er seine Aktiengeschäfte schriftlich zu erledigen habe.
E-Mail und Relay-Service kämen nicht in Frage, weil die Bank-Bestimmungen vorschrieben, dass gehörlosen, schwerhörigen und sprachbehinderten Kunden nicht gestattet sei, Aktienkäufe per Telefon zu tätigen.