Gleichstellung - Amerika gewinnt

Gehörloser Kunde verklagt Morgan Stanley

Ein gehörloser Kunde hat in den USA die Investmentbank Morgan Stanley verklagt, weil das Unternehmen keine Aktiengeschäfte über einen Relay-Service für gehörlose und schwerhörige Menschen akzeptiert. Das berichten amerikanische Medien.

Der Kläger sehe in dem Verhalten der Bank einen Verstoß gegen das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz ADA. Von 1999 bis 2004 nutzte der Mann ein Schreibtelefon und einen Vermittlungsdienst, einen so genannten Relay-Service, um mit der Bank telefonisch zu kommunizieren.

Doch im Juni 2004 teilte ihm sein Broker mit, dass die Bestimmungen der Bank vorschreiben, dass er seine Aktiengeschäfte schriftlich zu erledigen habe.

E-Mail und Relay-Service kämen nicht in Frage, weil die Bank-Bestimmungen vorschrieben, dass gehörlosen, schwerhörigen und sprachbehinderten Kunden nicht gestattet sei, Aktienkäufe per Telefon zu tätigen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich