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KOBV fordert Erhöhung des PKW-Steuerfreibetrages für Menschen mit Gehbehinderung!

Mehrbelastung für Menschen mit Behinderungen nicht vergessen!

Der KOBV begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das amtliche Kilometergeld und die Pendlerpauschale auf Grund der enorm gestiegenen Treibstoffpreise anzuheben. Nicht umfasst von dieser Reform sind jedoch jene Menschen, die wegen ihrer Gesundheitsschädigung oder Behinderung zur persönlichen Fortbewegung auf den Gebrauch eines PKW`s angewiesen und daher durch die hohen Treibstoffpreise besonders betroffen sind.

Menschen mit Behinderung sind oft in ihrer Mobilität beeinträchtigt. Sei es, dass ihre Gehfähigkeit eingeschränkt ist und sie daher öffentliche Verkehrsmittel nicht erreichen können oder dass sonstige gesundheitliche oder behinderungsbedingte Gründe vorliegen, die ihnen die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht ermöglichen. Die Verfügbarkeit eines PKW ermöglicht in vielen Fällen die soziale und wirtschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung.

Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahr­zeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförde­rungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein eigener Freibetrag zu berücksichtigen.

Der KOBV forderte Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser und Finanzstaatsekretär Dr. Alfred Finz auf, genau diesen Freibetrag anzuheben.

„Neben den enorm gestiegenen Treibstoffpreisen darf auch nicht auf die gerade in den vergangenen Jahren überproportional gestiegenen Erhaltungs- und Betriebskosten für PKW und Taxikosten, die Erhöhung der KFZ – Versicherungsprämien und die Kostensteigerung für behindertengerechte Adaptierungen von PKW´s vergessen werden“, begründet Mag. Michael Svoboda, KOBV Präsident, die berechtigte Forderung nach der Erhöhung dieses Freibetrages zur Abgeltung der Mehraufwendungen für Menschen mit Behinderungen nach 17 Jahren.

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