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Allerheiligen: KFZ-Einfahrsverbot für alle Friedhöfe

Gemäß § 5 der Bestattungsanlagenordnung für die Wiener städtischen Friedhöfe wurde festgelegt, dass alle Friedhöfe der Stadt Wien am 1. und 2. November 2005 in der Zeit von 7 bis 18 Uhr geöffnet sind.

Die Verwendung von Fahrzeugen jeder Art ist nur mit Zustimmung der Verwaltung der Wiener städtischen Friedhöfe zulässig.

Am 1. November ist die Einfahrt mit Fahrzeugen jeder Art in alle Wiener städtischen Friedhöfe grundsätzlich nicht gestattet.

Für behinderte Personen gibt es am Wiener Zentralfriedhof jedoch die Ausnahmeregelung, dass am 1. November beim Tor 11 die Einfahrt unter Vorlage eines Behindertenausweises gemäß § 29 b – STVO gestattet wird.

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