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Deutschland: Zypries für umfassendes Antidiskriminierungsgesetz

Zypries: "Es gibt keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der Vorgaben aus Brüssel geschehen muss."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einer Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag erklärt, dass sie dafür eintritt, dass neben den europarechtlichen Vorgaben bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf.

Im Hinblick auf die Erläuterung der Einigung in dem Bereich „Selbstbestimmung und Toleranz“ des Koalitionsvertrages schreibt das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite u.a.: „Die Koalitionspartner haben unterstrichen, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt werden müssen. Es gibt keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der Vorgaben aus Brüssel geschehen muss. Die Bundesjustizministerin wird daher weiter dafür eintreten, dass neben den europarechtlichen Vorgaben (ethnische Herkunft, Geschlecht) bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf.“

„Damit hat sich die Bundesjustizministerin eindeutig für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz ausgesprochen. Wir freuen uns über diese klare Position und hoffen, dass sich Brigitte Zypries und die SPD damit in der konkreten Ausgestaltung des Antidiskriminierungsgesetzes durchsetzen kann“, erklärte der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul.

Nachdem auch von Seiten der Union die Bereitschaft signalisiert wurde, dass behinderte Menschen mit ins Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden, bestehe nun eine ernsthafte Chance, dass das Gesetz vielleicht doch noch ein Gesetz mit Format werden könnte.

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