Viele Fragen

Anwältin bzw. Anwalt in Gleichbehandlungsfragen gesucht

Am 1. Jänner 2006 tritt das Behindertengleichstellungspaket in Kraft. Es wurde im Rahmen dessen auch ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen installiert.

Die Wiener Zeitung druckt am 23. November 2005 im Amtsblatt die Stellenauschreibung für diese Position ab.

Es wird spannend, wer diese Stelle im Sozialministerium erhalten wird. Nun wird nämlich abzuwarten sein, welche qualifizierten Personen sich bewerben werden und wen Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) auswählen wird.

Herbert Haupt an Stelle interessiert

Im Vorfeld wurde bekannt, dass der ehemalige Sozialminister Mag. Herbert Haupt (BZÖ) an dieser Stelle interessiert ist. Dieses Ansinnen ist für die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, „unverständlich„. Die Behindertensprecherin der SPÖ, Mag. Christine Lapp sprach von einem skurrilen Beigeschmack, wenn sich Haupt auf einen „selbst geschaffenen Versorgungsposten zurückzieht„.

Die ÖAR – die ursprünglich die Anwaltschaft für nicht notwendig empfunden hatte – könnte sich Haupt vorstellen, so deren Präsident, Dr. Klaus Voget, in einer Aussendung.

Interessant und völlig unüblich an dieser Ausschreibung ist, dass sie keine Einstufung in eine Gehaltsstufe ankündigt und somit offen bleibt, wie Bewerberinnen bzw. Bewerber eingestuft würden.

Hier die Ausschreibung, wie sie in der Wiener Zeitung abgedruckt ist:

Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Anwalt/eine Anwältin

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Funktion der Anwältin/des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/-anwalt) gemäß § 13 b Bundesbehindertengesetz

Gemäß § 13 b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr. 82/2005), der mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, hat der Bundesminister/die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einen Anwalt/eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) zu bestellen.

Der Aufgabenbereich des Behindertenanwalts/der Behindertenanwältin umfasst:

  • Beratung und Unterstützung von Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen;
  • Abhaltung von Sprechstunden und Sprechtagen im gesamten Bundesgebiet;
  • Durchführung von Untersuchungen und Studien zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen;
  • Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen zu allen Fragen, welche die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berühren;
  • jährlicher Tätigkeitsbericht an die Bundesministerin/den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz;
  • regelmäßiger mündlicher Bericht an den Bundesbehindertenbeirat;
  • Wahrnehmung der Aufgaben eines Mitglieds des Bundesbehindertenbeirats;
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen;
  • Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;
  • Eigenberechtigung;
  • abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;
  • umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts;
  • besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten;
  • Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung;
  • Führungs- und Managementerfahrung;
  • Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
  • besondere Eignung zur Menschenführung, Kommunikations-, Verhandlungs- sowie Teamfähigkeit;
  • Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;
  • überdurchschnittliches Engagement;
  • Reisebereitschaft und internationale Erfahrung.

Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.

Bewerbungsgesuche sind bis längstens 16. Dezember 2005 unmittelbar beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.

Wien, am 22. November 2005

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