Broschüre für behinderte Fahrer

ARBÖ-Appell an alle „Weihnachtsbengerln“: Behindertenparkplätze nicht verstellen

Drei von fünf Behindertenparkplätzen blockieren Nicht-Behinderte

Im Weihnachtseinkaufsstress sind Parkplätze oft Mangelware. Ist die Suche danach für viele nichtkörperbehinderte Autolenker schon nervenraubend, entwickelt sie sich für Kraftfahrer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, oft zu einem wahren Spießrutenlauf.

Daher der Appell des ARBÖ kurz vor dem zweiten Einkaufssamstag, den körperbehinderten Kraftfahrern mehr Verständnis entgegen zu bringen. Eine Stichprobe des ARBÖ in der Shopping City Süd (SCS) und in Wien im November 2004 ergab, dass drei von fünf Behindertenparkplätzen von Nicht-Behinderten blockiert sind, die meisten Falschparker gibt es an Freitagen.

ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl: „Speziell jetzt in der Vorweihnachtszeit sollten nichtbehinderte Fahrzeuglenker nicht darauf vergessen, dass Rollstuhlfahrer nur auf den extrabreiten Behindertenparkplätze die Möglichkeit haben, auszusteigen. Leider wird immer wieder beobachtet, dass diese speziellen Parkplätze von Nichtbefugten benützt werden.“

Für den ARBÖ-Behindertenberater ist es selbstverständlich, dass sich nur jene Autofahrer mit Behinderung in die speziellen Parkzonen stellen, die einen korrekten Behindertenausweis besitzen. Hirtl:

„Behindertenausweis ist nicht Behindertenausweis. Nur wer einen Behindertenausweis nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug legt, darf parken.“ Sonstige Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen, kommen dafür nicht in Frage.

Die vier wichtigsten ARBÖ-Tipps:

  • Nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
  • Nicht zu dicht an einem Fahrzeug parken, welches auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist. Damit es dem Rollstuhlfahrer nicht unmöglich gemacht wird, in sein Fahrzeug zu gelangen.
  • Körperbehinderten Menschen Hilfe anbieten.
  • Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen genügend Seitenabstand einhalten. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem lebensgefährlichen Erlebnis.
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