Gesetzestext

Haubner: Bündelgesetz in Begutachtung

In einer Presseaussendung erwähnte Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ), dass ein Bündelgesetz zur Beseitigung von Diskriminierungen nun in Begutachtung ist. Gegenüber BIZEPS-INFO ging Haubner ins Detail.

Der letzte Satz in der heutigen Presseaussendung des BMSG zu einem vom Österreichischen Gehörlosenbund an Sozialministerin Haubner verliehenen Preis ließ aufhorchen. Der Satz lautet: „Durch das Bündelgesetz (derzeit in Begutachtung) sollen im Dienst- und Berufsrecht Diskriminierungen weitgehend ausgeschlossen werden.“

Dabei handelt es sich um das lange angekündigte und für Oktober 2005 versprochene Bündelgesetz, mit dem zumindest einige der in Bundesgesetzen enthaltenen Diskriminierungen beseitigt werden sollen.

Im Jahr 1999 legte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einen 120 Seiten Bericht über mehr als 100 Diskriminierungen und Benachteiligungen im Bundesrecht vor. Erst einige wenige davon wurden beseitigt, wie z. B. in den Wahlgesetzen.

Im aktuellen Regierungsprogramm vom 28. Februar 2003 wurde daher die „Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer – Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien“ angekündigt.

Haubner: „20 verschiedene Materiengesetze“

„20 verschiedene Materiengesetze, die in die Kompetenz des BKA, BMBWK, BMGF, BMJ und BMLFUW fallen, sollen in diesem Bündelgesetz geändert werden“, erklärt Sozialministerin Haubner gegenüber BIZEPS-INFO.

Haubner führt weiters aus: „So soll die Notariatsaktpflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte, die blinde oder gehörlose Unternehmer abschließen, beseitigt werden. Darüber hinaus wird für blinde, gehörlose oder der lautsprachlichen Kommunikation nicht mächtige Menschen die Notariatspflicht bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und bei banküblichen Verträgen eingeschränkt werden.“

Lapp: „Genau hinsehen“

„Die Botschaft hör ich wohl“, hält die SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp in einer ersten Reaktion gegenüber BIZEPS-INFO fest. „Aber nun ist es wichtig genau hinzusehen, dass behinderte Menschen zu ihren Rechten kommen“, so Lapp.

Haidlmayr: „Entwurf muss halbes Buch sein“

„Dieser Entwurf muss wahrscheinlich ein halbes Buch sein, wenn tatsächlich alle Diskriminierungen in Bundesgesetzen beseitigt werden sollen“, kommentiert die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, auf Anfrage die Information.

Wenn wirklich alle Diskriminierungen beseitigt werden sollten, „dann muss der Entwurf so dick wie ein 200 seitiges Buch sein“, so die Abgeordnete, die ausführt: „Dies ist nicht anzunehmen, deshalb kann der angekündigte Entwurf nur der erste kleine Teil dieses Prozesses sein.“ Wichtig für Haildmayr ist, dass „nun die Expertinnen und Experten der Behindertenbewegung diese Vorlage bewerten“.

Huainigg: „Weg der Durchforstung fortsetzen“

Der ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg, begrüßt, dass das Bündelgesetz als weiterer Schritt zur Gleichstellung behinderter Menschen in Begutachtung gegangen ist.

„Mit dem Bündelgesetz werden insbesondere diskriminierende Berufszugangsbeschränkungen für behinderte Menschen beseitigt. Künftig kann zum Beispiel ein blinder Mensch nicht mehr aufgrund seiner Behinderung vom Richteramt ausgeschlossen werden“, erläutert Huainigg gegenüber BIZEPS-INFO und erinnert: „Bereits letzte Woche wurde im Nationalrat das Gesetz zu den neuen Pädagogischen Hochschulen beschlossen, das auch den Zugang für behinderte Menschen zum Lehramt öffnet. Ebenfalls wurde durch das Schulpaket II die Schulunfähigkeit gestrichen.“

Für ihn sei dies ein Zeichen, „wie ernst es die Bundesregierung mit der Umsetzung der Gleichstellung in allen Lebensbereichen meint.“ Der Abgeordnete hält abschließend fest, dass der Weg der Durchforstung von Materiengesetzen fortzusetzen ist.“

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