Damjan Tatic

Tatic: „Es müssen auch Monitoring-Mechanismen ausgearbeitet werden“

Noch bis zum 3. Februar 2006 wird in New York um eine UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" gerungen.

Im Interview erläutert der Experte von Serbien und Montenegro seine Ziele und Hoffnungen.

BIZEPS-INFO: Welche konkreten Erwartungen haben Sie bei dieser Verhandlungsrunde? Welche Fortschritte könnte es geben?

Mag. Damjan Tatic: Hoffentlich wird während der 7. Verhandlungsrunde die konstruktive Arbeit an der Vorbereitung der Konvention weitergeführt und bringt uns näher ans Ziel. Insbesondere hoffe ich, dass die Artikel über Antidiskriminierung, Zugänglichkeit, Grundpflichten der Staaten bei der Einführung der Konvention in der Praxis, Unterstützungsdienste für selbstbestimmtes Leben, Bildung und Arbeitsrecht für behinderte Menschen weiterentwickelt und beschlossen werden.

Hoffentlich gibt es auch Fortschritte bei den kontroversielleren Themen, wie die Artikel betreffend der vollen Rechtsfähigkeit, des möglichen Verbotes der erzwungenen Heimeinweisung und das Privatleben von behinderten Menschen sowie die Lebensbedingungen behinderter Frauen und Kinder.

BIZEPS-INFO: Welcher Punkt ist Ihnen in dieser Verhandlungsrunde besonders wichtig? Was wollen Sie inhaltlich beitragen?

Damjan Tatic: Grundpflichten der Staaten zur Einführung (Umsetzung) der Konvention, Antidiskriminierung, Zugänglichkeit, Bildungs- und Arbeitsrecht und Unterstützungsdienste sind sehr wichtig, obwohl das nur eine Auswahl ist. Es müssen auch Monitoring-Mechanismen ausgearbeitet werden. Bisher wurden diesbezüglich wenig Fortschritte gemacht. Ich hoffe insbesondere, ewtas zum Artikel über Zugänglichkeit beitragen zu können, da ich im August 2005 schon die Verhandlungen über diesen Artikel moderiert hatte.

BIZEPS-INFO: Eine der Forderungen ist, dass in Zukunft Entwicklungsprogramme grundsätzlich auch immer für behinderte Menschen zugänglich sein müssen. Welchen Stellenwert geben Sie dieser Forderung?

Damjan Tatic: Die Zugänglichkeit zu Entwicklungsprogrammen ist sehr wichtig, sie ist ein Grundelement der Forderungen behinderter Menschen. Das Thema sollte bei der Einführung der Konvention in den einzelnen Staaten noch weiterentwickelt werden und zeigen, ob sich diese in der Praxis bewähren wird.

BIZEPS-INFO: Behinderte Frauen fordern vehement die durchgängige Berücksichtigung ihrer Forderungen in der Konvention. Was ist hier, Ihrer Meinung nach, in diesem Bereich notwendig?

Damjan Tatic: Meiner Meinung nach ist es besser, diesen wichtigen Teil in verschiedenen Artikeln zu behandeln. Man sollte in dem Artikel über die Grundpflichten der staatlichen Maßnahmen die doppelte Diskriminierung behinderter Frauen stoppen und diese Grundpflicht dann in vielen anderen relevanten Artikeln, wie Arbeitsrecht, Bildung, Familienrecht, medizinischer Schutz, Lebensstandard, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, etc., weiterentwickeln.

BIZEPS-INFO: „The International Lesbian and Gay Association“ sowie eine Reihe von nationalen Lesben- und Schwulenorganisationen weisen daraufhin, dass in Bzug auf Mehrfachdiskriminierung die Aufzählung der „sexuellen Orientierung“ fehlt und fordern die Berücksichtigung im Konventionionstext. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Konvention auch die Menschenrechte von behinderten Lesben und Schwulen geschützt werden?

Damjan Tatic: Menschenrechte aller behinderter Menschen sollten durch die Konvention geschützt werden, also natürlich auch jene behinderter Lesben und Schwulen. Ob es aber nötig ist, die verschiedenen Minderheiten in der Konvention explizit anzuführen, ist zu bedenken, weil man mit exklusiven Listen immer Gefahr läuft, jemanden zu vergessen.

Schon jetzt gibt es Vorschläge, auch Aborigines-Gruppen aufzunehmen; generell gesprochen schließe ich mich der Warnung vor exklusiven Listen durch den Vorsitzenden der AHC, dem Neuseeländischen Botschafter MacKay, aus den eben erwähnten Gründen an.

BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.

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