Behindertenanwalt Herbert Haupt im Intervew

Haupt: „Vertrauen kann man nur gewinnen durch positive Arbeit“

Der neu im Amt befindliche Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, stand für BIZEPS-INFO am 11. Jänner 2006 zu einem ausführlichen Interview zur Verfügung.

Am 1. Jänner 2006 trat das Behindertengleichstellungspaket in Österreich in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde auch eine Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Mag. Herbert Haupt wurde – unter massiver Kritik – von Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) zum Behindertenanwalt ernannt.

BIZEPS-INFO bat den Behindertenanwalt zum Interview und erfuhr von ihm, wie er die Kritiker in Zukunft überzeugen will und welche Verbesserungen beim Behindertengleichstellungsgesetz er für notwendig hält. Konkret stellte Haupt seine persönlichen Ziele vor und berichtete über die nächsten Schritte der Behindertenanwaltschaft.

Mitten im Aufbau

Der Start einer neuer Organisation ist natürlich herausfordernd. Es verwundert daher nicht, dass die Behindertenanwaltschaft mit Startschwierigkeiten zu kämpfen hat. In den ersten Tagen des neuen Jahres war es schwierig die Anwaltschaft zu erreichen. Die in den Medien verbreitete Hotline funktionierte ebenso wenig wie die bekannt gegebene e-Mail Adresse.

Auch beim Interview spürte man noch deutlich diese Aufbaustimmung. In den Nebenräumen wurden, während dessen, Unterlagen aus Schachteln ausgeräumt; Pflanzen oder Bilder fehlten in den Büroräumlichkeiten vollständig. Die gesamte Behindertenanwaltschaft wirkte daher noch wenig einladend; auch der lange und verwinkelte Weg innerhalb des Bundessozialamtes zur Behindertenanwaltschaft fiel negativ auf.

Doch Haupt zeigte sich im Interview von diesen schwierigen Rahmenbedingungen unbeeindruckt und es sprudelte Idee für Idee aus ihm heraus. Begonnen wurde das Interview mit dem Medienecho zu seiner Bestellung.

Umstrittene Bestellung belastet Start

Zu Beginn kam die sehr umstrittene Bestellung Haupts als Behindertenanwalt zur Sprache. Die Medien und viele behinderte Menschen goutierten die Vorgänge rund um seine Wahl nicht.

Die Umstände seiner Wahl erinnerten an die im Jahr 1998 in Deutschland stattgefundene Wahl von Karl Hermann Haack zum „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen“. Auch dessen Wahl war höchst umstritten und viele hätten sich eine aktive behinderte Person gewünscht, die die notwendigen Diskriminierungserfahrungen im Alltag zusätzlich zur fachlichen Kompetenz hat. Ganz ein anderes Bild bot sich dann im Jahr 2005 als er – im Rahmen der Neuwahlen und des anschließenden Regierungswechsels – zurückgetreten ist. Bei seinem Abschied erntete er von allen Seiten Lob und Anerkennung für seine Arbeit.

Auf die Frage, wie auch Haupt das Vertrauen der Medien und jener behinderter Menschen erringen wolle, die mit seiner Besetzung und den Umständen wie es zu dieser kam nicht einverstanden waren, antwortete er:

Vertrauen kann man nur gewinnen durch positive Arbeit
SprecherIn: Mag. Herbert Haupt (Behindertenanwaltschaft)
Audioquelle: BIZEPS

Das Vertrauen kann man nur gewinnen durch positive Arbeit und positives Engagement. Und damit wird man dann auch langfristig Anerkennung und Unterstützung oder weiterhin Kritik und Misstrauen ernten.

Ich darf aber auch hier hinzufügen – nachdem ich sehr viele Situationen behinderter Menschen am eigenen Leib verspürt habe; war eine zeitlang im Rollstuhl, war Dialysepatient, habe Hepatitis C gehabt – gibt es sehr viele Menschen die meinen, dass gerade jemand der selbst die Barrieren unserer Gesellschaft erlebt hat, ein befugter Vertreter für behinderter Menschen im Alltag den Behörden gegenüber und den sonstigen Institutionen gegenüber ist.

Haupt: „Werde dort und da besser Gehör finden“

Als persönliche Stärken sieht er „Fleiß und Hartnäckigkeit“. Er kenne durch seine fast 20 jährige Tätigkeit im Parlament die Verantwortlichen persönlich und werde daher „dort und da besser Gehör finden, wie jemand, der erst persönliche Kontakte knüpfen muss“.

In den nächsten Tagen werden wir weitere Teile des Interviews bringen. Haupt erläutert aus seiner Sicht die Stärken und Schwächen des Behindertengleichstellungsgesetzes und legt seine Ziele sowie die nächsten Schritte dar.

So erreicht man die Anwaltschaft

Die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist folgendermaßen zu erreichen.

Behindertenwaltschaft
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Telefon: 0800 / 80 80 16 (aus ganz Österreich kostenlos)
Fax: 01 / 71100-2237
office@behindertenanwalt.gv.at

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