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ISL gegen Schwächung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das Netzwerk Artikel 3 fordern von Bund und Ländern, dass mit der Föderalismusreform auf keinen Fall eine Schwächung des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen darf.

„So positiv es auf den ersten Blick hin erscheinen mag, dass sich der Bund und die Länder auf eine Reform der Zuständigkeiten von Bund und Ländern einigen und die Handlungsfähigkeit erhöhen, umso bedenklicher ist es, wenn dabei wichtige Rechte behinderter Menschen auf der Strecke bleiben. Wenn zum Beispiel zukünftig nicht mehr klar geregelt wäre, dass Neu- und wesentliche Umbauten von Gaststätten barrierefrei gestaltet werden müssen, wäre dies ein Rückschritt ins Mittelalter der Ausgrenzung behinderter Menschen und ein Rückfall in die Kleinstaaterei“, kritisierte der Selbstbestimmt Leben Referent der ISL, Ottmar Miles-Paul das Reformvorhaben.

Daher dürfe es keine Schnellschüsse mit den gleichen Handwerksfehlern wie bei vielen anderen Gesetzen der letzten Zeit geben, sondern müsse eine Reform mit Umsicht vorgenommen werden.

„Es wäre schlichtweg fatal, wenn auf der einen Seite bald das Antidiskriminierungsgesetz kommt, das behinderten Menschen ein Klagerecht einräumt, wenn sie aus Gaststätten verwiesen werden. Gleichzeitig aber durch eine Gesetzesänderung erst gar nicht mehr die barrierefreie Bauweise von neuen Gaststätten vorgeschrieben wird, so dass viele gehbehinderte Menschen erst gar nicht mehr reinkommen“, so Ottmar Miles-Paul.

Die ISL und das Netzwerk Artikel 3 fordern daher die große Koalition auf, die Föderalismusreform nicht im Hau-Ruck-Verfahren durchzuziehen, sondern sicher zu stellen, dass dabei keine Bürgerrechte behinderter Menschen auf der Strecke bleiben.

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