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EU-Richtlinien: Noch immer haben vier Staaten nicht umgesetzt

Die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der EU ist mangelhaft. Vier Staaten haben diese noch immer nicht zur Gänze umgesetzt. Peinlicherweise auch das derzeitige EU-Vorsitzland Österreich.

Obwohl seit vielen Jahren beschlossen, haben einige Staaten noch immer nicht die EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinien vollständig in nationales Recht umgesetzt. Konkret geht es um folgende Richtlinien:

  • Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie
  • Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Beim Treffen des Europäischen Behindertenforums (EDF) teilte Stefan Olsson, Leiter des Tätigkeitsbereichs „Anti-Diskriminierung“ in der Europäischen Kommission, am 25. Februar 2006 in Wien mit, dass noch immer nicht alle Staaten der Umsetzungspflicht nachgekommen sind. Die Richtlinien hätten bis spätestens Dezember 2003 umgesetzt werden müssen.

Die EU-Kommission teilte am 20. Dezember 2004 mit, dass Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.

2006: Grobe Probleme mit 2 Staaten

Im Februar 2006 hat sich das Bild leicht verbessert. Die größten Problemstaaten stellen nun Luxemburg und Deutschland dar. Auch wenn es individuelle Gründe für die (noch) Nicht-Umsetzung gibt – Deutschland hat z. B. kürzlich gewählt -, könne es zu Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung kommen.

In Finnland und Österreich – so Olsson – gibt es noch föderalistische Umsetzungsversäumnisse, da in diesen Staaten noch nicht in allen Gesetzgebungskörperschaften die Richtlinien beschlossen wurden. Griechenland wurde im Vergleich zu 2004 nicht mehr negativ erwähnt und dürfte somit den Umsetzungsprozess abgeschlossen haben.

Für Österreich als derzeitiges EU-Vorsitzland ist die Erwähnung im Kreise der letzten Staaten, die die Richtlinien noch immer nicht zur Gänze umgesetzt haben, peinlich.

Olsson: Glaubhaft bleiben

Olsson warnte davor neue Anti-Diskriminierungsrichtlinien zu beschließen, wenn man noch nicht einmal die seit Jahren geltenden Richtlinien in allen Staaten umgesetzt wurden. Hier gelte es glaubhaft zu bleiben, so Olsson.

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