Parlament

Petitionsausschuss befasst sich mit einer Reihe von Bürgeranliegen

Der Petitionsausschuss des Nationalrats befasste sich auch in seiner Sitzung vom 15. März 2006 wieder mit einer breiten Themenpalette.

Die Petition Nr. 21 betreffend „Streichung der embryopathischen (eugenischen) Indikation“ wurde vertagt.

In der Petition wird der Nationalrat ersucht, die embryopathische (eugenische) Indikation gemäß § 97 Abs 1 Z 2 Fall 2 StGB (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs über den dritten Monat hinaus, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde) zu streichen. „Die Gefahr einer Behinderung des Kindes darf nicht länger als alleiniger Grund für einen Schwangerschaftsabbruch gelten, weil dadurch der Gesetzgeber ein diskriminierendes Werturteil gegen Menschen mit Behinderung fällt. Auf das körperlich-seelische Wohlbefinden der Frau kann in Folge über die medizinische Indikation Rücksicht genommen werden.“, ist im Text zu lesen.

Die Petition Nr. 74 „für die besondere Berücksichtigung von Personen mit Behinderung bei der Entwicklungszusammenarbeit“ wurde dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen.

Und schlussendlich wurde die Bürgerinitiative Nr. 28 „für eine Reduzierung der Rundfunkgebühr für Gehörlose und Schwerhörige und mehr Untertitel im ORF“ für eine weitere Behandlung dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Im Rahmen der Diskussion forderte die Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) „eine völlige Gleichstellung für gehörlose Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer, also ein 100%-iges Angebot des ORF, was von Abgeordnetem Klaus Wittauer als unrealistisch gewertet wurde“, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

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