Gesetzestext

Begleitgesetz: Welche Diskriminierungen bleiben weiterhin bestehen?

Am 6. April wurde im Ministerrat beschlossen, einige diskriminierende Bestimmungen in der Arbeitswelt beseitigen zu wollen. Die Änderungsvorschläge der Betroffenen zu den wichtigen Bereichen Bildung und Mobilität blieben unberücksichtigt.

Das Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz, welches vom Ministerrat am 6. April beschlossen und nun dem Parlament zugeführt wurde, soll einige diskriminierende Gesetzesstellen im Bereich Arbeit beseitigen.

So wichtig die im Begleitgesetz enthaltenen Bestimmungen sind, muss doch daran erinnert werden, dass „das Forum Gleichstellung bereits am 18. November 2003 einen Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz dem BMSG übermittelt hat, welcher neun Seiten (ab Seite 16) Abänderungsteil bestehender Gesetze beinhaltet und bisher noch nicht umgesetzt wurde“.

Dieser Text wurde „vom BMSG am 19. Jänner 2004 im Rahmen der Vorbegutachtung versandt und damit offiziell den anderen Ministerien zugestellt und zur Kenntnis gebracht“, hält das Forum Gleichstellung in einem Schreiben fest und kritisiert die mangelnde Umsetzung von bekannten diskriminierenden Gesetzesbestimmungen.

Was wurde im Vorfeld schon abgelehnt

In einer Reihe von Sitzungen – die meisten fanden im ersten Quartal 2005 statt – wurden wesentliche und jahrelang kritisierte, gesetzliche Bestimmungen von den Betroffenen in die Verhandlungen eingebracht, aber die Verhandlungspartner haben sich entschlossen, die Mehrzahl der Vorschläge abzulehnen und nicht in das angekündigte Begleitgesetz aufzunehmen.

Konkret handelte es sich um folgende Bereiche: Im Bildungsbereich wurden Änderungen im Schulpflicht- , Schulorganisations- und Schulunterrichtsgesetz, im Bereich Mobilität Änderungen im Eisenbahnbeförderungsgesetz, Eisenbahngesetz und in der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen. Weiters gab es Bestrebungen seitens der Betroffenen, im E-Governmentgesetz, im Strafgesetzbuch, in der Personenstandsverordnung und in einer Reihe von Wahlgesetzen, Diskriminierungen zu beseitigen.

Begutachtung verlief turbulent

Das Forum Gleichstellung anerkennt die Bemühungen im Rahmen des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes und nennt den Entwurf einen „begrüßenswerten Schritt zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Bundesrechtsordnung“. Doch der im Ministerrat beschlossene Text konzentriert sich weitgehend auf den Bereich der Arbeitswelt.

Eine Reihe von Reaktionen rief das Begutachtungsverfahren hervor. Besonders die Herausnahme der geplanten Änderungen des Notariatsaktsgesetzes aus dem Entwurf eines Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes sorgte für Kritik.

Wann wird Bericht aus dem Jahr 1999 umgesetzt?

Um den Weg fortzusetzen – so das Forum Gleichstellung weiter – wird „noch eine Reihe von weiteren Bündelgesetzen in dieser Art notwendig“ sein, da sich der vorliegende Entwurf fast ausschließlich auf den „Bereich der Arbeitswelt“ konzentriert.

Ausgehend von dem, vom Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst im März 1999 herausgegebenen und 120 Seiten umfassenden Endbericht der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen“, war und ist es der Behindertenbewegung ein dringendes Anliegen, dass bekannte diskriminierende Bestimmungen aus Bundesgesetzen beseitigt werden.

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