Ratgeber Persönliche Assistenz

Das Rad immer neu erfinden?

Persönliche Assistenz muss endlich österreichweit nach den gleichen Kritierien als gesetzliche Leistung festgeschrieben werden. Auf dem Weg dorthin probieren die Bundesländer unterschiedliche Modelle.

Manche Dinge werden an zwei Orten gleichzeitig „erfunden“. So etwas kann immer passieren. Unnötig ist es jedoch, wenn bestehende Lösungen immer und immer wieder „erfunden“ werden und niemand aus den Erfahrungen der anderen lernt.

Genau vor dieser Situation stehen viele Staaten – so auch Österreich. Hier wird in einzelnen Bundesländern „probiert“, wie Persönliche Assistenz als Leistung der Behindertenhilfe geregelt werden könnte.

Dieses „neu erfinden“ ist eine unnötige Fleißaufgabe, gibt es doch Staaten wie Dänemark oder Schweden, wo Persönliche Assistenz schon seit mehr als 10 Jahren als gesetzliche Leistung besteht.

Richtlinien liegen vor

Adolf Ratzka vom Independent Living Institute aus Schweden hat im Jahr 2004 die wesentlichen Erfahrungen des European Center for Excellence in Personal Assistance zusammengeschrieben und sie als „Model National Personal Assistance Policy“ – also „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für persönliche Assistenz“ – niedergeschrieben.

Dank der Übersetzung des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben in Zürich liegt das englische Dokument nun auch in einer deutschen Fassung vor.

In der Richtlinie sind die notwendigen Voraussetzungen für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung zur Persönlichen Assistenz aufgezählt. Es wird detailliert auf Geldleistungen oder Bedarfsermittlung eingegangen und ein Rechtsanspruch gefordert. Ebenfalls enthalten sind Gedanken zu Verwendungsnachweisen, Beobachtungen und Einkommensunabhängigkeit.

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