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Frankreich: 3000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung

Mitte Juli 2006 wurde bekannt, dass eine Inhaberin eines Friseurladens in Frankreich 3000 Euro Strafe wegen Diskriminierung zahlen muss.

Die Inhaberin des Friseursalons muss, neben der an den Staat zu entrichtenden Strafe von 3000 Euro, zusätzlich eine Schadenersatzzahlung an die diskriminierte Friseurin in Höhe von € 1500 leisten.

„Die 55-Jährige hatte im vergangenen November für ihren Salon in Chateaubriant über das Arbeitsamt eine Urlaubsvertretung gesucht – aber eine 27-jährige Friseurin haitianischer Abstammung mehrfach abgewiesen“, ist der Online-Ausgabe des Standard zu entnehmen.

Die Inhaberin habe gesagt: „Ich suche eine weiße Angestellte, weil das eher dem Typ meiner Kundschaft entspricht.“

Da das österreichische Gleichbehandlungsgesetz bzw. das Behindertengleichstellungspaket in gleichgelagerten Fällen keine zusätzlichen Strafzahlungen, sondern ausschließlich Schadenersatzzahlungen an das Diskriminierungsopfer vorsieht, wird sich erst weisen, ob die bisher eher zurückhaltenden schadenersatzrechtlichen Entscheidungen österreichischer Zivilgerichte eine ebenso „abschreckende Wirkung“ für (potentielle) Diskriminiererinnen und Diskriminierer haben werden, wie dies das Urteil des französischen Gerichts im vorliegenden Fall für die Eigentümerin des Friseurladens hat.

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