Marianne Schulze

Schulze: „Entwurf zu einem Abschluss bringen“

Die achte Verhandlungsrunde für eine UNO-Behindertenkonvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" findet von 14. bis 25. August 2006 im Hauptquartier der UNO in New York statt.

Auf der 56. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2001 wurde beschlossen ein Ad Hoc Komitee einzusetzen, welches mit der Ausarbeitung einer „Umfassenden und Integralen internationalen Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ beauftragt wurde. Danach wurde eine Reihe von Verhandlungen geführt. In der achten Verhandlungsrunde vom 14. bis 25. August 2005 in New York hofft man auf einen Abschluss.

„Sämtliche Beteiligte wirken hochmotiviert, die Verhandlungen abzuschließen, auch weil der Text der Generalversammlungsresolution so klar ist. Viele sind sich dessen bewusst, dass Kompromisse, die im August nicht gefunden werden können, auch in den nächsten Jahren nicht gefunden werden und es daher sinnlos – und Geldverschwendung – ist, endlos weiterzuverhandeln. Wichtig ist natürlich, dass bei den Knackpunkten Kompromisse gefunden werden“, erläutert die Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze, die für die österreichische Organisation „Licht für die Welt“ teilnimmt.

Knackpunkte

„Knackpunkte sind die volle Rechtsfähigkeit aller Menschen (Artikel 12), der umfassende Schutz der Integrität (Artikel 17), Ausbildung (Artikel 24) und Monitoring (Artikel 33 ff)“ vermutet Schulze und führt aus: „Die Verhandlungen können an diesen – und natürlich anderen – notwendigen Kompromissen scheitern.“

Aus Sicht der NGOs – so Schulze – sei ein Abschluss dringend notwendig: Die Menschen bräuchten die Konvention im täglichen Leben, je schneller abgeschlossen wird, desto eher kann mit der Ratifikation begonnen werden. Auch seien weitere Verhandlungen eine Resourcenfrage: Nicht nur budgetmäßig, sondern auch persönlich: Viele NGO-Vertreterinnen und Vertreter seien langsam aber sicher ausgebrannt.

„Wichtig ist eine umfassende Konvention, die sicherstellt, dass Personen mit Behinderungen ihre Menschenrechte auf gleicher Basis und in gleicher Weise ausüben können, wie es in entwickelten Demokratien für einen Großteil der Bevölkerung selbstverständlich ist. Aus Sicht von ‚Licht für die Welt‘ hat insbesondere die Durchsetzung von Artikel 32 – Entwicklungszusammenarbeit – größte Bedeutung, um die Standards, die in der Konvention verankert werden, den Menschen in Entwicklungsländern zugute kommen zu lassen“, hält die Menschenrechtsexpertin fest.

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