Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Behindertengleichstellungsgesetz und Mediation

Weitere Workshop im Herbst in Graz und Klagenfurt geplant.

Anlässlich des mit 1.1. 2006 in Kraft getretenen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist durch die Möglichkeit im Rahmen des Schlichtungsverfahren Mediation durch externe, geprüfte Mediatoren/innen anzubieten, auch diese Berufsgruppe vom Behindertengleichstellung „betroffen“.

Seitens des Sozialministeriums wurden zur Zusammenarbeit mit MediatorInnen Richtlinien herausgegeben in denen festgehalten ist, dass mit jenen, die

  1. über Kenntnisse der Rahmenbedingungen der Mediation in Fällen der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verfügen,
  2. Mediation in barrierefrei zugänglichen Räumen anbieten und
  3. in die Liste der Mediatoren gemäß §§ 8 ff Zivilrechts-Mediations-Gesetz eingetragen sind

eine Vereinbarung über die Durchführung von Mediation im Rahmen von Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden kann.

Vielfach aus grundsätzlichem Interesse am Thema aber auch um Punkt 1 zu erfüllen, haben sich zwischen Februar und Juni 2006 insgesamt 39 Mediatorinnen und Mediatoren aus mehreren Bundesländern bei einem Fortbildungsangebot von SCHRITTEteam – teamSCHRITTE intensiv mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auseinandergesetzt.

Bei insgesamt vier eintägigen Workshops in Wien und Salzburg informierten und diskutierten behinderte und nichtbehinderte Expertinnen und Experten mit den Mediatorinnen und Mediatoren über die rechtlichen Rahmenbedingungen, das soziale Modell von Behinderung, die mögliche Diskriminierung durch Sprache und die Grundlagen für Barrierefreiheit.

Intensiv setzten sie sich mit den Anforderungen an ein barrierefreies Mediationssetting auseinander, z. B. Räumlichkeiten, Anwesenheit von persönlichen Assistentinnen und Assistenten, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern etc..

Bisher wurde noch in keinem Schlichtungsverfahren Mediation beansprucht – die Gründe scheinen vielfältig und basieren derzeit auf unterschiedlichen Interpretationen. Ob und in welchem Ausmaß Mediation tatsächlich erforderlich sein wird, gilt es nunmehr abzuwarten.

39 Mediatorinnen und Mediatoren haben sich diesen neuen Herauforderungen gestellt, sich weitergebildet, um so den möglichen Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Die Liste mit Kontaktdaten wird auf Anfrage unter barbara.oberndorfer@schritte.at gerne per e-mail zugesandt.

Für Herbst ist ein zweiter Durchgang schwerpunktmäßig in Graz oder Klagenfurt geplant. InteressentInnen können sich unter obiger Mailadresse bereits voranmelden.

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