Martin Bartenstein

Bartenstein: Ausländische Pflegekräfte werden legalisiert

Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung

Arbeitsminister Martin Bartenstein schickt heute die Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung. Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten auszuüben. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten ist damit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar.

Bartenstein: „Mir geht es darum, für die betroffenen Familien, ihre zu pflegenden Angehörigen aber auch für die ausländischen Pflegekräfte rasch eine rechtliche Basis zu schaffen und so einen Teil der Sorgen zu nehmen. Die ausländerrechtliche Legalisierung sei im Bereich der Pflege das derzeit dringendste Problem, das so gelöst werde.“

Dieser Schritt sei ausreichend, dass die bereits eingeleiteten Verfahren von den zuständigen Behörden nicht weiter verfolgt werden. Die Begutachtungsfrist betrage 4 Wochen. Die Verordnung könne daher im Lauf des Oktober unterschrieben werden und mit Anfang November in Kraft treten.

Die Regelung im Detail

Die Ausnahmebestimmung gilt nur für Haushalte, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 1 persönlich betreut werden, um eine bewilligungsfreie Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen (Reinigungspersonal, Gartenbetreuer, etc.) zu vermeiden.

Es sind nur Tätigkeiten erfasst , die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen (ab 333,16 Euro monatlich). Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz genießen.

Bürger/innen aus neuen EU-Mitgliedstaaten können daher legal (aber unter Einhaltung der arbeits- u. sozialrechtlichen Bestimmungen) nach Österreich kommen und in Privathaushalten Pflegebedürftige mit Pflegegeldbezug betreuen, ohne dass sich die Angehörigen, der Pflegebedürftige selbst oder der/die Pfleger/in nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz strafbar machen.

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