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Liechtenstein: Der lange Weg zum Gleichstellungsgesetz

Am 4. November 2002 hat eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem Bericht "die Schaffung eines separaten Behindertengleichstellungsgesetzes" gefordert. Das Gesetz existiert noch immer nicht.

In Liechtenstein wird nun schon seit Jahren an einem Behindertengleichstellungsgesetz gearbeitet. Ende 2004 wurde die Gesetzesvorlage schließlich in Begutachtung (genannt „Vernehmlassung“) geschickt. Interessierte hatten bis 28. Jänner 2005 die Möglichkeit ihre Stellungnahmen einzureichen.

Der Gesetzesentwurf sah unter anderem Rechtsansprüche im Falle der Verletzung eines Diskriminierungsverbots oder der Nichteinhaltung der Barrierefreiheit vor. Außerdem sollte es ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geben.

Die Stellungnahmen wurden in die Gesetzesvorlage eingearbeitet und im Juni 2005 zu einer ersten Lesung dem Parlament vorgelegt. Das Ziel war ein Inkrafttreten Anfang 2006.

„Es sind mehrere Gründe“

Doch es kam anders. Der Terminplan wurde nicht eingehalten und das Gesetz auf die Warteliste gesetzt. Warum dem so ist, wird in informierten Kreisen wie folgt begründet: „Es sind eigentlich mehrere Gründe. Die Wahlen vom April 2005 und die Angst vor den finanziellen Auswirkungen. Zudem pflegt Liechtenstein seine Gesetze schlank zu halten und nur das zu regeln, was wirklich nötig ist.“

Das Gesetz „kommt nicht wirklich vorwärts“, obwohl „im März 2006 endlich die erste Lesung stattgefunden“ hat. Es wird bedauert, dass es seither nicht mehr voran geht. Trotzdem herrscht noch Optimismus, dass die Gesetzesvorlage im nächsten Jahr umgesetzt werden wird.

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