Globus

Entwicklungshilfe soll behinderte Menschen berücksichtigen

Kurz vor der Nationalratswahl hat am 21. September 2006 der Nationalrat einstimmig die Entschließung angenommen. Umsetzen kann diese allerdings erst die nächste Regierung.

Die Abgeordneten aller vier Parlamentsklubs fordern in dieser Entschließung die österreichische Bundesregierung auf sicherzustellen, dass behinderte Menschen an allen Projekten und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit teilhaben können.

Rupert Roniger, Geschäftsführer von Licht für die Welt: „2007 ist das ‚Europäische Jahr der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit‘. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass auf Basis der heutigen Entschließung spürbare Schritte folgen. Es ist notwendig, dass Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe auch behinderte Menschen erreicht. Nur wenn die Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Situation behinderter Menschen in den Entwicklungsländern konkret verbessert, wird das Gesetz lebendig.“

„Ich freue mich, dass sich die Einsicht durchsetzen konnte, dass dies ein ganz wichtiger Schritt in der österreichischen Entwicklungspolitik ist“, erläutert Nationalratsabgeordnete Petra Bayr (SPÖ), Vorsitzende des Entwicklungspolitischen Unterausschusses im Parlament.

Sie hat schon in der Vergangenheit wiederholt die „Inkludierung von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungspolitik“ gefordert. „Zum einen ist der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern aufgrund der schlechten Lebensbedingungen ungleich viel größer als bei uns, zum Anderen ist die Benachteiligung dieser Menschen aus dem selben Grund eine noch größere als bei uns“, berichtet die Abgeordnete.

Ähnlich beurteilt das auch der Abgeordnete und ÖVP-Sprecher für Entwicklungspolitik, Franz Glaser, der betont, dass „zwischen Entwicklung einerseits und der Benachteiligung behinderter Menschen andererseits eine fatale Wechselwirkung besteht“.

Gesetz über die Entwicklungszusammenarbeit

Im Jahr 2003 wurde in der Novelle zum Gesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) festgehalten, dass alle Maßnahmen der österreichischen Entwicklungspolitik die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen haben (§1, Abs.4, Zf.4 EZA-Gesetz).

Eine an sich erfreuliche Entwicklung, die in der Praxis aber nicht hielt, was in der Theorie versprochen wurde. Nach drei Jahren muss festgestellt werden, „dass die Gesetzesnovelle keine spürbaren Auswirkungen auf die Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen in Entwicklungsländern gebracht hat“, resümiert der Geschäftsführer von „Licht für die Welt“ in einer Pressekonferenz im August 2006 in Wien.

Schritt für Schritt

Der nunmehrige Beschluss der Abgeordneten aller vier Parlamentsklubs ist auch ein Ergebnis der Petition 74/PET (XXII. GP) betreffend „Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“ von „Licht für die Welt“, die im September 2005 im Parlament einbracht wurde.

Mit dem Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten die österreichische Bundesregierung auf sicherzustellen, dass behinderte Menschen an ALLEN Projekten und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit teilhaben können. Eine entscheidende Frage wird sein, wie diese Änderung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit kontrolliert werden wird.

Rupert Roniger zeigt sich trotz der noch ausstehenden Fixierung von Details erfreut: „Dass so kurz vor der Nationalratswahl alle Parteien in der Frage der Entwicklungszusammenarbeit einig sind, ist ein gutes Zeichen. Das lässt für die nächsten vier Jahre wirklich nachhaltige Fortschritte für behinderte Menschen erwarten.“

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