Klaus Voget

Über das Thema Interessenvertretung nachdenken

Die Vorfälle rund um den ÖGB regten Dr. Klaus Voget an, über das Thema Interessensvertretung intensiv nachzudenken. Das Ergebnis findet sich in einem lesenswerten Artikel wieder.

„Die Ereignisse der letzten Monate haben mich – wie vielleicht auch viele von Ihnen – dazu angeregt, anlässlich der ÖGB-Geschehnisse intensiv über das Thema Interessenvertretung nachzudenken“, so leitet ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget seinen Beitrag in der Vereinszeitschrift ÖZIV-INFO 3/06 ein. Auf der Homepage der „Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Stadt Graz“ ist der Leitartikel nachzulesen.

Es erscheint ihm offensichtlich, dass im ÖGB über die letzten Jahre versäumt wurde, sich mit den geänderten Bedürfnissen der vertretenen Personengruppen auseinanderzusetzen.

„Eine Entwicklung, die meines Erachtens sehr leicht passiert, weil über das Bemühen, das einmal Erreichte zu sichern, darauf vergessen wird, dass sich die Welt rundherum ständig verändert und Arbeitnehmer im Jahr 2006 mit ganz anderen Herausforderungen konfrontiert sind, als sie das beispielsweise im Jahr 1970 waren“, mahnt er.

„Ähnliches trifft auch auf den ÖZIV zu. Wir haben viel erreicht. Aber passen unsere heutigen Haltungen noch zu den Anforderungen von jungen Menschen mit Behinderung?“, fragt er weiter und berichtet von einem Erlebnis: „Einer Frau, der aufgrund ihres Feststellungsantrages ein Grad der Behinderung von 50% zugesprochen wurde, verlangte im Weg der Berufung die ersatzlose Behebung ihres Antrages.“

Er höre auch von vielen Funktionären, „dass Menschen mit Behinderung Angst vor einem Feststellungsbescheid haben. Sie wollen nicht zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen gehören, weil sie schon oftmals die Erfahrung gemacht haben, dass Wirtschaftsbetriebe dies als Anstellungshindernis sehen (wollen).“

„Was mir wirklich Sorgen macht, ist die klassische Interessenvertretung. Doch wirklich gute Interessenvertretung hieße für mich, visionär zu sein, die Zukunft im Sinne von Menschen mit Behinderung und deren tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend mitzugestalten und zu prägen“, schreibt Voget.

Ablaufdatum für Kündigungsschutz?

„Wir sind also beim Thema Kündigungsschutz. Ich persönlich glaube, dass das Ablaufdatum für diesen besonderen Schutz gekommen ist, was die Zukunft bzw. neue Dienstverhältnisse betrifft“, erläutert Voget.

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz – führt er aus – bietet Menschen mit Behinderung „eine neue Art von Schutz, der meines Erachtens wesentlich zeitgemäßer ist“. In diesem Gesetz ist geregelt, dass Menschen mit Behinderung – ohne Einschränkungen auf eine Begünstigung – im Falle einer Kündigung, die nachweislich mit der Behinderung im Zusammenhang steht, diese Kündigung bei Gericht anfechten können, hält er fest.

„Ich denke, wir sollten uns mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen und der Wirtschaft unsere Kooperationsbereitschaft in diesem Bereich signalisieren. Im Sinne von Menschen mit Behinderung, die auch ihre Chancen am Arbeitsmarkt wahrnehmen wollen!“, so Voget abschließend.

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