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Weiterentwicklung der Behindertengleichstellung in Österreich absolut notwendig

Am internationalen Tag der Menschen mit Behinderung spricht sich der Präsident des Vereines Blickkontakt, Mag. Michael Krispl, für die zielgerichtete Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts aus.

Der internationale Tag der behinderten Menschen wird von vielen in der Behindertenpolitik und Behindertenbewegung Tätigen zum Anlass genommen, sich über die Lage und die berechtigten Forderungen der Menschen mit Behinderungen Gedanken zu machen; so auch für den Präsidenten des Vereines Blickkontakt, Mag. Michael Krispl.

„Zugegeben, viel ist bereits geschehen: Im August 1997 wurde das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen und das Staatsziel der Gleichbehandlung in die Bundesverfassung aufgenommen und im EGVG die Diskriminierung behinderter Menschen unter Verwaltungsstrafe gestellt. 1998 wurde die Bundesrechtsordnung nach behindertendiskriminierenden Bestimmungen durch den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt gemeinsam mit den behinderten ExpertInnen durchforstet. 1999 und 2006 wurden Bündelgesetze zur Bereinigung der Bundesrechtsordnung von behindertendiskriminierenden Bestimmungen erlassen. Seit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft. Doch noch immer gibt es massiven Handlungsbedarf, um zu einer umfassenden Behindertengleichstellung in Österreich zu gelangen“, konstatiert Mag. Michael Krispl, der erst kürzlich zum Präsidenten von Blickkontakt gewählt wurde, am internationalen Tag der behinderten Menschen.

Und Krispl präzisiert das durch eine Vielzahl von Beispielen, wo dringender Handlungsbedarf der Politik besteht:

„Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bedarf zahlreicher Nachbesserungen, denn es weist diverse Schwachstellen auf. Die Länder sind bislang überhaupt nicht aktiv geworden, um entsprechende Behindertengleichstellungsstandards, wie sie der Bund mit dem Behindertengleichstellungspaket nun tatsächlich geschaffen hat, auch für den Länderbereich zu verwirklichen. Viele materielle Rechtsbereiche, wie z. B. der Bildungs-, Verkehrs- oder Baubereich, harren noch immer der Implementierung geeigneter Behindertengleichstellungsbestimmungen. Und auch die Bereinigung der Bundesrechtsordnung und der Landesrechtsordnungen von behindertendiskriminierenden Bestimmungen durch Bündelgesetze steht nach wie vor aus; aber auch die inhaltliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache durch ein von der Bundesregierung bereits versprochenes Bündelgesetz ist noch immer ausständig“, so Krispl.

Und Krispl appeliert an die österreichische Politik:

„Als Präsident des Vereines Blickkontakt fordere ich daher gerade heute, am internationalen Tag der behinderten Menschen, die künftige Bundesregierung mit Nachdruck auf, sich dieser so wichtigen Anliegen der Menschen mit Behinderungen anzunehmen, dieses paktierte Regierungsziel auch ausdrücklich in das zu erarbeitende Regierungsprogramm aufzunehmen und in enger Zusammenarbeit mit den behinderten ExpertInnen entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten. Die Weiterentwicklung der österreichischen Behindertengleichstellung ist nämlich absolut notwendig und unabdingbar“, so Krispl abschließend.

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