UN-Generalversammlung berät 061213

UN-Generalversammlung berät Konvention

Derzeit wird in New York von der UN-Generalversammlung die UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" beraten.

Im Rahmen der Beratung wird von den Vertreterinnen und Vertretern der Staaten die Entstehungsweise der UN-Konvention „zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ gewürdigt. Erstmals haben „behinderte Menschen durch ihre NGOs aktiv an der Entstehung einer Menschenrechtskonvention mitgearbeitet“.

Die „erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts“ wird von allen Rednerinnen und Rednern als große Konvention hervorgehoben. Überraschend war, wie schnell es die UNO schaffte eine Konvention für behinderte Menschen zu beraten und der UN-Generalversammlung vorzulegen, in der sie nun verabschiedet werden soll.

Mehrfach wurde dem Vorsitzenden des Ad hoc – Komitees, Don McKay aus Neuseeland, sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Verhandlungsrunden gedankt.

Instrument soll geschaffen werden

Die Konvention soll ein Instrument für behinderte Menschen werden, damit sie ihre Rechte im Alltag durchsetzen können. Wie schwierig diese Aufgabe ist wird deutlich, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich der Rechtsstatus behinderter Menschen weltweit ist. Die Rechte behinderter Menschen sollen damit deutlich hervorgehoben werden, um in allen Staaten zum Durchbruch zu gelangen. Die Konvention liegt nun auch in Englisch vor und soll in nächster Zeit übersetzt werden.

„Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 20 Staaten ratifiziert wurde. Die Ratifizierung soll am 30. März 2007 beginnen. Das alles kann ein längerer Prozess werden, den behinderte Menschen und ihre Organisationen begleiten und vorantreiben sollten“, hält die deutsche Behindertenrechtlerin Sigrid Arnade in einem Interview fest.

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