Franz-Joseph Huainigg

Huainigg: UN-Konvention historischer Schritt für Gleichstellung

ÖVP-Behindertensprecher: Rasche Umsetzung durch Mitgliedsstaaten gefordert

Mit dem Beschluss der UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung setzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen gestern einen „historischen Schritt für die Gleichstellung behinderter Menschen, der dank des Engagements einer Vielzahl von Behindertenorganisationen in umfassender Form zustande kommen konnte“, sagte heute, Donnerstag, der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Besonderer Dank gelte der Organisation „Licht für die Welt“, die sich unermüdlich für Menschen mit Behinderung in Entwicklungsländern einsetzt und „einen zentralen Beitrag bei den Verhandlungen der UN-Konvention geleistet hat.“

In insgesamt 50 Artikeln regelt die UN-Konvention sehr detailliert die Rechte behinderter Menschen auf allen Ebenen und sieht letztendlich auch die lange umstrittenen Individualbeschwerden für die Durchsetzung der verankerten Rechte vor. „Ein großer Erfolg für jeden einzelnen behinderten Menschen auf der ganzen Welt, der nunmehr von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen rasch ratifiziert und gelebt werden muss“, so Huainigg.

Rund 70 Prozent aller Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungsländern und „brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Armut und Behinderung ist eine Doppelfalle, der wir im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit entgegenwirken müssen“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher.

Es sei daher besonders erfreulich, dass Dank des Einsatzes von „Licht für die Welt“ in der UN-Konvention die volle Miteinbeziehung behinderter Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit verankert werden konnte. „Der Österreichische Gesetzgeber hat hier bereits im Jahr 2003 reagiert und im Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz und das Prinzip der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung verankert“, so Huainigg abschließend.

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