UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext

UN-Behindertenkonvention zügig ratifizieren

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat der Bundesregierung empfohlen, die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen zügig und vorbehaltlos zu ratifizieren.

Institutsdirektor Heiner Bielefeldt bemerkte in seinem Essay „Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention“ einen Paradigmenwechsel in der Einstellung zu Menschen mit Behinderung.

„Der Konvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, indem diese keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird“, so der Menschenrechtsexperte. Gleichzeitig sei in der Definition von Behinderung auf die sozialen Problemlagen verwiesen, unter denen Menschen mit Behinderung leiden. Bielefeldt betont, dass das Problem dabei nicht in den betroffenen Menschen verortet wird, sondern im ausgrenzenden und diskriminierenden Umfeld.

Der Ratifizierungsprozess der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beginnt am 30. März 2007. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos zu ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.

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