Gleichbehandlungsbericht 2004/05 veröffentlicht

Am Freitag wurde der erste Gleichbehandlungsbericht vorgestellt, der auch die neuen Diskriminierungstatbestände ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Alter sowie Religion und Weltanschauung behandelt.

Buch Kommentar Rebhahn zum Gleichbehandlungsgesetz
Verlag Springer

Am vergangenen Freitag wurde der neue Gleichbehandlungsbericht präsentiert, der von den Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und für Gesundheit und Frauen (BMGF; seit der Regierungsumbildung: Bundeskanzleramt/Bundesministerin für Frauenangelegenheiten) erstellt wurde.

Er ist in drei Teile gegliedert: Teil 1 enthält den Tätgkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission (Zusammenfassung der Anträge und Prüfungsergebnisse) und des für die Gesetzgebung zuständigen BMWA, Teil 2 den Tätigkeitsbericht der drei Gleichbehandlungsanwältinnen und der Regionalanwaltschaften und Teil 3 eine Übersicht über die Beratungstätigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBA).

Für die Zukunft bleibt zu wünschen, dass es gelingt, den Bericht etwas früher zu veröffentlichen, da die Berichterstattung über ein so neues und in ständiger Diskussion befindliches Thema nach bis zu drei Jahren für die LeserInnen nur mehr teilweise relevant ist.

Die Prüfungsergebnisse der Gleichbehandlungskommission

Die Gleichbehandlungskommission präsentiert – in teils sehr bürokratischer Sprache und in gekürzter Form – die Anträge und Prüfungsergebnisse. Somit liegen die in diesem Zeitraum erlassenen Prüfungsergebnisse gesammelt vor.

Es bestehen große Unterschiede zwischen den drei Senaten, die sich etwa am Beispiel des gesetzlich vorgeschriebenen Vorschlags zur Verwirklichung der Gleichbehandlung zeigen. Während Senat 1 überhaupt keine solchen Vorschläge veröffentlicht, enthalten die ersten Prüfungsergebnisse der Senate 2 und 3 die Aufforderung zur Befassung mit dem Gleichbehandlungsgesetz. (Insbesondere Senat 3 hat inzwischen – im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten – begonnen, diese Aufforderungen konkreter zu gestalten.)

Der Bericht des BMWA behandelt die Rechtsentwicklung der beiden Jahre im Bereich der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

Der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Aus dem Bericht der GBA lässt sich ein umfassendes und differenziertes Bild der Gleichbehandlung in Österreich ablesen. Es werden die Statistiken der Anfragen, Schwerpunkte der Beratung und die unzureichende personelle Besetzung der „Zentrale“ in Wien und der Regionalanwaltschaften angesprochen. Die Einbeziehung des neu eingeführten Kombilohns, offene Rechtsfragen des Gleichbehandlungsrechts und Vorschläge zur Novellierung machen diesen Bericht zu einer kompakten Übersicht der Aufgaben und Trends in den Bereichen Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.

Dialog mit der Zivilgesellschaft

Lediglich im Bericht der GBA finden sich Hinweise auf die Zivilgesellschaft. So fordert sie einen Honoraranspruch der Fachpersonen, die vor den Senaten der GBA tätig werden. Besonders die beiden „neuen“ Gleichbehandlungsanwältinnen arbeiten intensiv mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Vereinen in ganz Österreich zusammen.

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