Erwin Buchinger

Buchinger: Teillösung bei Pflege macht keinen Sinn

Sozialminister Erwin Buchinger betonte am Donnerstag in der ZiB2, dass er über den Vorstoß von Wirtschaftsminister Bartenstein zur 24-Stunden-Pflege verwundert ist.

„Wir haben eine Situation, wo zehntausende Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, derzeit, weil es kein adäquates Angebot gibt, auf illegale Pflege ausweichen. Und diese Menschen haben ein Recht darauf, dass ihnen der Staat, die Gesellschaft, eine legale Möglichkeit bietet. Und da macht es keinen Sinn, Teillösungen zu präsentieren, die selbst wieder umstritten sind, sondern da muss das Arbeitsrechtliche, das Sozialrechtliche und letztlich auch die Förderung von Ländern und Gemeinden gemeinsam entwickelt werden.“ Alles andere beunruhige die Menschen bloß. „Wir brauchen diese Beunruhigung der Menschen nicht, sondern eine Lösung des Gesamtproblems.

Wenn heute eine stationäre Betreuung von der Pflegestufe fünf, sechs, oder sieben, auf ungefähr 2.500 bis 3.500 Euro im Monat kostet, dann

ist das etwa so viel, wie bei einer arbeitsrechtlich korrekten Lösung zur Diskussion steht. Dann gibt es aber auch Unterstützung von Ländern und Gemeinden. „Der Unterschied ist der, die Leute zahlen diese 2.500 bis 3.500 Euro bei der stationären Betreuung nicht“, so Buchinger. Und ein solches Modell sollte auch entwickelt werden für die Betreuung Zuhause.

Dass sein heutiger Auftritt für einen guten Zwemk zugunsten von Obdachlosen im „neunerHaus“ mehr Aufsehen erregt hat, als für seine sonstige bisherige Arbeit sind für Buchinger „die Gesetze der Mediendemokratie“. Buchinger verwies etwa auf das mit erstem Februar eingebrachte Gesetz zur Unterstützung von Angehörigen demenzkranker Pfleglinge, oder die Ankündigung, dass noch im ersten Halbjahr 2007

die Härten der Pensionsgesetze der vergangenen Regierung gemildert werden.

„Das war Sachpolitik und das hat offensichtlich nicht so viel Aufmerksamkeit erregt wie die Sache mit den Haaren – die Medien finden das bemerkenswert, das sind offensichtlich die Gesetze der modernen Demokratie.“ Die Grenzen, der Inszenierung, so Buchinger, wären dort, wo es nicht mehr um sachliche Inhalte geht – was in diesem Fall nicht zutrifft, da die Aktion mit einer Spende für den sozialen Zweck verknüpft war und ein Thema Aufmerksamkeit erhielt, das sonst wenig in der Öffentlichkeit vorkommt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich