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HOSI Wien übermittelt Schattenbericht an UNO-Ausschuss für Menschenrechte

Der Schattenbericht stellt eine notwendige Ergänzung des nationalen Bericht an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen dar.

Alle Staaten, die den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet haben, sind nach Artikel 40 dieser Konvention verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte zu erstatten. Österreich hat seinen letzten Bericht im Vorjahr vorgelegt. Am 26. März steht der Bericht erstmals auf der Tagesordnung des Menschenrechtsausschusses und wird voraussichtlich im Herbst detailliert behandelt.

„Der im Vorjahr dem Ausschuss vorgelegte Bericht der österreichischen Bundesregierung geht auf keine aktuellen Probleme und Forderungen bei der Umsetzung voller Menschenrechte für Lesben und Schwule in Österreich ein“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl in einer Presseaussendung. Die HOSI Wien hat sich in ihrem Schattenbericht an den Ausschuss auf fünf Bereiche konzentriert:

1. Fehlende formale Gleichstellung von gleich- mit verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

2. Fehlen eines der Ehe gleichgestellten Rechtsinstituts

3. Kein Schutz vor homophober Hetze

Der Tatbestand der Verhetzung beschränkt sich in Österreich auf rassistisch, antisemitisch, religiös oder fremdenfeindlich motivierte Verhetzung, nicht jedoch auf homophobe Hetze.

4. Unterschiedlicher Schutz vor Diskriminierung

Durch die Minimal-Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Jahr 2004 hat Österreich eine Hierarchie beim Diskriminierungsschutz geschaffen. Ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besteht derzeit – im Gegensatz zur Diskriminierung aufgrund der „ethnischen Zugehörigkeit“ – nur in Beschäftigung und Beruf.

5. Massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung

Die HOSI Wien berichtet dem Ausschuss von der Bedrohung der Meinungsfreiheit in Österreich durch die einschüchternde Flut an Ehrenbeleidigungsklagen, die in den letzten Jahren FPÖ- und BZÖ-PolitikerInnen gegen kritische JournalistInnen und unliebsame politische GegnerInnen eingebracht und die, dank der willigen VollstreckerInnen von FPÖ und BZÖ in der österreichischen Justiz, auch zu etlichen Verurteilungen geführt haben. Sie weist besonders auf den Bericht der drei EU-Weisen vom September 2000 hin.

Die HOSI Wien erwähnt in diesem Zusammenhang auch das vom früheren ÖVP-Abgeordneten Walter Tancsits gegen die HOSI Wien und ihren Generalsekretär Kurt Krickler angestrengte Verfahren und bezeichnet die Verurteilung in erster Instanz (die Berufung dagegen ist derzeit beim Oberlandesgericht Wien anhängig) als klare Menschenrechtsverletzung.

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