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BIZEPS-INFO > Nachrichten > Artikel

Text: Michael Kircher · 9. März 2007 06:47 Uhr

Schweiz: Recht auf schulische Integration!

Ein Schweizer Verwaltungsgericht sprach einer autistischen Schülerin das Recht auf vollständige schulische Integration zu.

Flagge Schweiz

Wie die "Neue Züricher Zeitung" (NZZ) am 22.2.2007 berichtet kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass ein autistisches Kind Anspruch auf gleich viele Schulstunden wie ein Kind ohne Behinderung hat.

Zu der Gerichtsverhandlung kam es weil einem 13-jährigen autistischen Mädchen aus Zürich von der Heilpädagogischen Schule der Stadt Zürich (HPS) nur 20 Unterrichtslektionen pro Woche am Unterricht in einer Regelklasse teilnehmen ließ. Die anderen Schülerinnen und Schüler werden 28 Stunden pro Woche unterrichtet.

Wie die NZZ weiter berichtet, bot die Heilpädagogische Schule der Mutter des Kindes an, dass das Kind weitere Halbtage an der HPS verbringen kann, zum Beispiel mit Schwimm- oder Turnunterricht.

Die Mutter war mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und kämpfte dafür, dass die zusätzlichen Lektionen auch in der Regelklasse stattfinden.

Kein unverhältnismäßiger Aufwand

"Bezirksschulpflege und Bildungsdirektion haben nach Ansicht der Richter zudem nicht klar machen können, weshalb sie den finanziellen Aufwand für 28 Lektionen als unverhältnismäßig hoch betrachteten. Auch die Tatsache, dass bisher für autistische Kinder deutlich weniger Geld ausgegeben worden sei, könne die angebliche Unverhältnismäßigkeit nicht begründen, schreibt das Verwaltungsgericht. Es erinnert die Vorinstanzen daran, dass sie nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2004 nicht mehr mit der bisherigen Praxis argumentieren könnten", schreibt die NZZ.

Das Verwaltungsgericht hat nun den Anspruch auf zusätzliche Schulstunden bestätigt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Gerhard Lichtenauer · 9. März 2007 08:04 Uhr

Dieser Spruch: "Verwaltungsgericht ... erinnert die Vorinstanzen daran, dass sie nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes ... nicht mehr mit der bisherigen Praxis argumentieren könnten" sei allen gesetzgebenden Organen und Verwaltungen der Gebietskörperschaften Österreichs ins Stammbuch geschrieben! Hoffentlich kommen auch unsere Höchstgerichte bald zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis.

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