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Pflege muss für ALLE leistbar sein!

Grundsätzlich ist Regelung begrüßenswert - wesentliche Ergänzungen fehlen jedoch noch

Das im Ministerrat verabschiedete Hausbetreuungsgesetz ist vor seiner Beschlussfassung im Parlament noch in wesentlichen Punkten verbesserungswürdig.

„Grundsätzlich begrüßt die ÖAR eine Regelung, mit der die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause festgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass diese Bestimmungen nur zur Anwendung kommen werden, wenn die Betreuung und Pflege auch für alle, die diese Form der Betreuung wünschen, leistbar sein wird“, stellt Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, gleich eingangs fest.

Das Problem bei der jetzt vorliegenden Fassung ist, dass gleichzeitig beschlossen wurde, dass erst ab der Pflegegeldstufe 5 eine Förderung möglich ist.

Für psychisch kranke oder lernbehinderte Menschen wird es de facto keine oder nur sehr schwer eine Förderung geben; auch ist die Finanzierung zwischen Bund und Ländern noch immer nicht geklärt.

Die Einschränkung bei der Ausweitung des Geltungsbereiches nur auf Demenzerkrankungen ist nicht nachvollziehbar, da die gleichen Problematiken wie bei dieser Personengruppe, auch bei lernbehinderten Menschen oder bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen vorliegen können und daher auch bei diesen Personengruppen die Notwendigkeit einer umfassenderen Betreuung bereits ab den Pflegegeldstufen 1 und 2 gegeben sein können.

Daher sollte neben dem Begriff der „Demenz“ eine taxative Aufzählung vergleichbarer Behinderungen eingefügt werden.

In der Praxis wird die strikte Trennung von Betreuung und Pflege schwierig sein, da die Grenzen sind sehr fließend sind.

Menschen mit Behinderungen wollen in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Es bedarf daher flexibler, koordinierbarer und bedürfnisgerechter Angebote. Es gilt, innovative Mischmodelle zu entwickeln, insbesondere gemeindenahe Wohn- und Betreuungsmodelle.

Legale Betreuung muss zwischen Heim- und Hausbetretreuung zusätzlich eine Vielfalt an alternativen flexiblen Diensten auch nachts zur Verfügung stellen.

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