Diskriminierung auf Grund der Behinderung bei Bewerbung
Blinder Mann erhält Entschuldigung und 300 Euro Entschädigung
Er hatte sich auf ein Inserat bei einem Unternehmen beworben und mitgeteilt, dass er behindert sei. Daraufhin wurde er auch zum Vorstellungstermin eingeladen. Als er aber mit seiner Arbeitsassistentin zum Gespräch erschien, wurde ihm mitgeteilt, dass ein Vorstellungsgespräch mit dem Firmenchef nicht möglich sei. Auch seine Verweise auf technische Hilfsmittel, seine Ausbildung zum Bürokaufmann und die Unterstützung durch Arbeitsassistenz konnten das Unternehmen nicht umstimmen. Andere - auch weniger qualifizierte - Bewerber wurden jedoch zum Vorstellungsgespräch zugelassen.
Er leitete ein - vor einer Klage verpflichtendes - Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein, wo es jedoch zu keiner Einigung kam. Daraufhin brachte er mit Unterstützung des Klagsverbandes eine Klage beim Landesgericht Wiener Neustadt ein. "Es handelte sich bei diesem Verfahren um einen der ersten Prozesse nach dem Behindertengleichstellungspaket", erläutert Dr. Barbara Günther, die das Verfahren für den Klagsverband geführt hat.
Es wurde ein Vergleich geschlossen: Das Unternehmen entschuldigte sich und betonte, dass keine Diskriminierung beabsichtigt gewesen war. Darüber hinaus einigten sich die beiden Parteien auf eine Entschädigungssumme von 300 Euro.
Das am 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Behindertengleichstellungspaket - bestehend aus einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz - bietet betroffenen Menschen die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Eine Diskriminierung liegt laut Gesetz dann vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine nicht behinderte Person.
"Unabhängig von der einmaligen Zahlung einer Entschädigung macht der Vergleich klar, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung kein Kavaliersdelikt ist. Möglicher Weise ist das auch ein kleiner Schritt zur Erkenntnis, dass Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung ein Recht und kein Privileg ist.", hält Barbara Günther fest.
Der Klagsverband unterstützt seine Mitgliedsvereine - in diesem Fall BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, an das sich der Kläger zuerst gewandt hatte - bei der Durchsetzung der Rechte von diskriminierten Menschen.
Weitere Informationen: Klagsverband, BIZEPS, Gleichstellung
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Hubert Helfert · 9. Mai 2007 11:14 Uhr
Oscar Höglinger · 6. Mai 2007 07:31 Uhr
schönen sonntag noch, auch wenns regnet
Alexandra · 5. Mai 2007 17:27 Uhr
So ist es. Zumal Vorurteile weder durch Klagen oder rationale Erklärungen aus der Welt zu schaffen sind. Somit liegt es an den Betroffenen selbst, in ihrer Situation das Beste draus zu machen - und das bedeutet nicht, gleich mit Klagen zu drohen oder gar durchzuführen. Was passiert, hat ja der blinde Arbeitsuchende gemerkt. Er hat zwar 300 Euro bekommen, aber keinen Job. Somit ist und bleibt er Verlierer.
Die bessere Lösung ist immer noch das direkte Gespräch zu suchen. Ein Telefonat nach der schriftlichen Bewerbung ist zumindest eine Möglichkeit, die Situation auf beiden Seiten zu klären. Hierbei sollte der Arbeitsuchende klar sagen, was er an Hilfe braucht UND was er leisten kann. Arbeitsassistenz ist zwar eine Möglichkeit, mobil und unabhängig innerhalb und ausserhalb des Arbeitsplatzes zu bleiben, jedoch ersetzt das nicht die Leistung an sich. Wenn jemand ein fauler Sack ist, dann wird das die Arbeitassistenz nur wenig positiv beeinflussen.
Klar ist auch - und das brauchen wir nicht beschönigen, dass das Behinderungseinstellungsgesetz ein Griff ins Klo ist. Es ist diskriminierend und behindernd. Denn Arbeitgeber sehen nur eines: Den bekomm ich nie wieder los und wenn er krank ist, muss ich jemanden einstellen, der seine Arbeit übernimmt!
Und was das betrifft, bin ich lieber in der Privatwirtschaft, als z. B. ein Sozial- oder Behindertenverein. Denn da weiss ich, was mich ereilen kann. Ich hab mich vor Jahren in einem sehr bekannten Behindertenverein beworben. Sie haben mich nicht wegen meiner Leistung Nicht genommen, sondern weil ich nicht behindert genug war. Ja, auch umgekehrt gehts wunderbar.
Soll ich nun eine Klage anstreben, weil ich nicht behindert genug war, um deren Ansprüchen gerecht zu werden? Ähnlich gings mir Jahre später, als ich mit bei einem Verein für Assistenz bewarb. Auch denen war ich nicht behindert genug und bekam den Job nicht. Auf meine Anfrage, was ich denn an meiner Position verbessern könne, erhielt ich nie eine Rückmail.
Man sollte sich also als Bewerber und Bewerberin gut überlegen, wo man sich bewirbt und man sich auch im vorhinein schlau über dieses Unternehmen machen. Ich hab durch diese Erfahrung viel gelernt und ich bin um vieles weiser geworden. Daher kann mich weder eine Absage noch irgendwelche fadenscheinigen Ausreden noch schocken. Aufstehen und weitermachen, heißt meine Devise und letztendlich gewinne ich immer.
Franz Böck · 5. Mai 2007 13:48 Uhr
Man(n)/ Frau wird es als behinderter Mensch per Gesetz und Unterstützung von Arbeitsassistenz auch nicht schaffen, denn nur Leistung und ein gutes Kollengenverhältnis zählen zum Arbeitsalltag und sonst GARNICHTS! Diese Sache kann kein so unnötiges Gleichstellungsgesetzerl oder auch ein Behinderteneinstellungsgesetzerl regulieren, das kann nur der arbeitswillige Behinderte selber. Schönes Wochenende
Alexandra · 5. Mai 2007 12:12 Uhr
Die Frage, die sich der Bewerber hätte stellen müssen wäre: Habe ich meinen Arbeitgeber über alles aufgeklärt? Wieso habe ich nicht im Telefongespräch ihn über meine Behinderung aufgeklärt. Wieso musste es zu einem derart beschämenden Bewerbungsgespräch kommen? Meine Arbeitgeber haben immer ganz genau über meine Behinderung bescheid gewusst, daher gabs nie einen Grund zu klagen oder zu verklagen.
meia · 4. Mai 2007 22:50 Uhr
Klaudia Karoliny · 4. Mai 2007 21:14 Uhr
Alexandra · 4. Mai 2007 11:55 Uhr
Issy · 4. Mai 2007 11:22 Uhr
wolfgang temmel · 4. Mai 2007 10:53 Uhr
wolfgang glaser · 4. Mai 2007 10:33 Uhr