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Behindertenhilfe heißt Chancen eröffnen

Integrationshilfeverordnung von der Landesregierung erlassen

Auf der Grundlage des seit September 2006 in Kraft befindlichen Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz) hat die Landesregierung nun eine Integrationshilfeverordnung erlassen, die die grundsätzlichen Regelungen des Gesetzes konkretisiert.

„Menschen mit Behinderungen sollen neue Chancen eröffnet werden, damit sie trotz ihrer Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben umfassend teilhaben können“, erklärten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner im Pressefoyer dazu.

Sausgruber hob insbesondere das in der Landesverfassung verankerte Ziel des Schutzes von Menschen mit Behinderung und die enge Vernetzung und Zusammenarbeit der in der Behindertenhilfe tätigen Institutionen – dazu zählen neben den Betroffenengruppen insbesondere die Lebenshilfe, die Caritas, das Institut für Sozialdienste, der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin, die Psychosozialen Gesundheitsdienste und das Bundessozialamt – hervor. Im Landesbudget sind heuer für die Behindertenhilfe 62,73 Millionen Euro veranschlagt, so Sausgruber.

Laut LSth. Wallner orientiert sich die Integrationshilfe an Grundsätzen der Hilfe zur Selbsthilfe, der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie der Individualität der Hilfeleistungen. Dementsprechend werde mit dem neuen Chancengesetz die Position des Menschen mit Behinderung im Verhältnis zu den Einrichtungen, von denen er Unterstützung und Hilfe benötigt, gestärkt. Dass die Einzelheiten im Rahmen einer ergänzenden Verordnung festgelegt werden, hat den Zweck, im Vollzug auf künftige Entwicklungen rasch reagieren zu können und das Gesetz nicht zu überfrachten.

Insgesamt ist es für Wallner wichtig, das Thema Behinderung gesellschaftlich zu enttabuisieren: „Es geht uns darum, ein Bewusstsein zu fördern, dass ‚behindert sein‘ nicht als etwas Ungewöhnliches gesehen wird, sondern nur als ein Anders-sein. Menschen mit Behinderung haben Fähigkeiten, Stärken und Schwächen wie alle anderen Menschen auch. Wenn diese Bewusstseinsbildung gelingt, dann wird das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit.“

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte verdeutliche den starken Trend zur Integration: So wurde durch die Einführung des Pflegegeldes auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben, die Pflege im eigenen häuslichen Bereich selbst zu organisieren. Durch den Lohnkostenzuschuss sind sie in der Lage eine Arbeitsstelle am offenen (freien) Arbeitsmarkt anzunehmen. Und Kinder mit Körperbehinderung sind heute überwiegend in den Regelschulen integriert.

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