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Text: Martin Ladstätter · 18. Mai 2007 14:10 Uhr

Schon wieder Diskussion um mögliche blinde Richterin

Barbara Tschann, blinde Rechtspraktikantin aus Innsbruck, möchte Richterin werden. Die Richtergewerkschaft hat Bedenken; berichtet die KRONE. Die Justizministerin sieht keinen "Ausschlussgrund".

Justitia

Wie tief verwurzelt die Vorurteile gegenüber behinderten Menschen sind, zeigt das jüngste Beispiel aus Tirol. Eigentlich sollte es seit dem Vorjahr auch für blinde Menschen kein Problem sein, Richter zu werden. Der Nationalrat hat dies im Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz geregelt. Damit wurde u.a. das Richterdienstgesetz geändert.

Doch die Praxis sieht anders aus. Es wird diskutiert, ob Frau Tschann wirklich Richterin werden kann. Nicht Fragen der Qualifikation werden dabei berücksichtigt, sondern es werden grundsätzliche Bedenken geäußert. Klaus Schröder, Vorsitzender der Gewerkschaft österreichischer Richter und Staatsanwälte, sieht etwa "die Eignung als nicht vollständig gegeben".

"Seit der Gesetzesänderung müsste es grundsätzlich für Blinde möglich sein, Richter zu werden", erklärt Klaudia Karoliny vom Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte" in der Tageszeitung ÖSTERREICH vom 12. Mai 2007. Doch sie befürchtet auch, dass es "wahrscheinlich wieder irgendwelche Schlupflöcher" gibt.

Berger: "Kein Ausschlussgrund"

In einer ersten Reaktion gegenüber BIZEPS-INFO stellt die Justizministerin, Dr. Maria Berger (SPÖ), klar, dass sie "keinen Ausschlussgrund von blinden Menschen auf dem Weg zum RichterInnenamt" sieht. Wir werden in den nächsten Tagen ein ausführliches Interview mit der Justizministerin bringen.

Aktueller Stand

Selbstbestimmt Leben Innsbruck dokumentiert auf seiner Homepage den aktuellen Stand der Diskussion.

Ein ähnlicher Fall hat im Jahr 2002 im Inland sowie im Ausland zu Protesten geführt; allerdings erfolglos. Die blinde Kärntnerin, Andrea Zweibrot, erhielt stattdessen ein Angebot im Kärntner Landesdienst.

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anonym · 6. Juni 2007 15:57 Uhr

die Justitia ist ja auch blind ... Und blind sein schärft alle anderen Sinne -> die Richterin lasst sich sicherlich nicht durch nen doof dreinschauenden Angeklagten oder Zeugen täuschen. Objektiver gehts nicht.

DI Gloria Petrovics · 23. Mai 2007 10:21 Uhr

Ich war jahrelang Laienrichterin (Seite der Arbeitnehmervertretung) am Sozialgericht in Wien. Mir ist dabei nicht aufgefallen, dass der Berufsrichter im Senat unbedingt seine Sehfähigkeit dringend gebraucht hätte - die Urteile erfolgten immer aufgrund der Aktenlage nach Würdigung der Sachverständigengutachten und der Befragungen der Zeugen und Parteien. Mag. Zweibrot und Mag. Tschann hätten diese Aufgabe genau so gut erfüllen können. Ich habe eher "grundsätzliche Bedenken" gegen Gewerkschaftsvertreter wie den erwähnten Klaus Schröder - übrigens, gehören Richter und Staatsanwälte nicht zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst?

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