Eva Papst

Papst: „Zu spät aufgewacht“

"Die Zeit drängt: Bis zum Jahresende müssen behördliche Internetauftritte barrierefrei sein - Trotz zahlreicher Maßnahmen herrscht großer Handlungsbedarf", schreibt die Tageszeitung "Der Standard".

„Zu spät aufgewacht“, sind die Behörden erläutert Eva Papst, Vorsitzende des Vereins „accessible media – Zugang für alle„. Vor mittlerweile acht Jahren stellte das World Wide Web Consortium (W3C) Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung auf. Umgesetzt werden die Richtlinien der Web Accessibility Initiative bisher nicht ausreichend, hält die Expertin im Interview fest. Doch die Zeit drängt: Laut e-Government-Gesetz müssen Webangebote der öffentlichen Hand bis zum Jahresende barrierefrei sein.

Gesetzliche Verpflichtung

„Dass die Richtlinien in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden, war schon 1999 im Zuge der Initiative eEurope vorgesehen. Das Ziel, bis zum Jahr 2001 barrierefreies Internet in der EU zu etablieren, wurde nicht erreicht. In Österreich wurde mit dem eGovernment-Gesetz im Jahr 2003 ein weiterer Versuch gestartet, Barrieren im Internet zu beseitigen: Laut diesem Gesetz müssen mit 1. Jänner 2008 alle Webangebote der öffentlichen Hand barrierefrei gestaltet sein“, erläutert der Bericht in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 31. Mai 2007.

Das Bundeskanzleramt hat bereits in den Jahren 2002 und 2004 Berichte zur Richtlinien-Umsetzung veröffentlicht – beide mit dem Ergebnis, dass noch großer Handlungsbedarf besteht. Derzeit wird eine weitere Erhebung durchgeführt.

Anfragen gestiegen

Dass die Zeit knapp wird, bekommt Expertin Papst in der Praxis zu spüren: „accessible media“ betreibt eine Anlaufstelle für barrierefreies Internet, führt Ersterhebungen über die Usability einer Seite durch und gibt Tipps. Die Anfragen seien in den letzten Monaten spürbar gestiegen, was sie auf das Ablaufen der Frist zurückführt: „Das Gesetz ist seit vier Jahren bekannt, aber erst jetzt werden die Anbieter nervös“, kritisiert sie.

Auch private Unternehmen müssen umdenken: Laut Behindertengleichstellungsgesetz müssen Vertriebe ihre Websites so gestalten, dass auch behinderte Menschen problemlos Aufträge aufgeben können. Ist das nicht der Fall und kommen die Betroffenen zu Schaden, haben sie die Möglichkeit – nach einer erfolglosen Schlichtung – zu klagen.

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