Pflege daheim: Buchinger legt Förderrichtlinien vor

Sozialminister Erwin Buchinger hat am Dienstag in einer Pressekonferenz seinen Entwurf für die Richtlinien zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung vorgestellt.

Erwin Buchinger
SPÖ

Dabei lobte er die in den letzten zwei Wochen erreichten Verbesserungen bei der Betreuung daheim und er betonte, dass die jetzige Neuregelung „ein Element, ein Baustein in der Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege ist“: damit werden nicht alle Probleme gelöst, aber das dringlichste, nämlich eines, für das es bisher keine legale Möglichkeit gab. Der Sozialminister hält in seinem Entwurf auch an den geplanten Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Förderung fest.

Im Folgenden die zentralen Punkte der Förderrichtlinie:

  • Es muss eine Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen.
  • Bei den Pflegestufen fünf bis sieben wird der Bedarf automatisch als gegeben angenommen.
  • Bei den Pflegestufen drei und vier wird der Bedarf von einem Facharzt festgestellt; das Kriterium ist hier die Notwendigkeit von „ständiger“ Betreuung oder Beaufsichtigung – letzteres zielt vor allem auf die Einbeziehung von Demenzerkrankten, wie Buchinger erläuterte.
  • Die Förderung wird im kommenden Halbjahr zur Gänze vom Bund bestritten, der auch die Bezieher von Landespflegegeld einbezieht.
  • Die Förderung beträgt bei unselbstständigen Betreuungskräften auf Basis von zwei Beschäftigungsverhältnissen 800 Euro pro Monat, wenn nur eine Betreuungskraft angestellt wird 400 Euro. Bei selbstständigen Betreuungskräften sind es 225 Euro/Monat bzw. 112,50 Euro/Monat.
  • Die Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei 2.500 Euro netto pro Monat und bezieht sich auf die pflegebedürftige Person; dazu kommen Freibeträge für unterhaltsberechtigte Angehörige.
  • Die Vermögensgrenze bleibt wie geplant bei 5.000 Euro; hier geht es um „Bargeld oder Geldeswert“; die Grundlage dafür ist die Erklärung der betroffenen Person, „keinesfalls wird es zu Schnüffeleien oder Sonstigem kommen“, versicherte der Sozialminister, er vertraue hier auf die Erklärungen. Kontrollen werde es freilich dann geben, wenn es konkrete Informationen oder Anzeigen gebe.
  • Weiters wird es eine Härteklausel geben. Auch eine Qualitätssicherung in Form von Information und Beratung durch Pflegefachkräfte wird durchgeführt.

Der Sozialminister hat zu den Einwände gegen die Einkommens- und Vermögensgrenze erklärt, dass von Anfang an, also schon im Regierungsprogramm und in der gemeinsamen Punktation von ihm und Wirtschaftsminister Bartenstein soziale Kriterien vorgesehen waren und eine Regelung, die möglichst nahe an der für die Pflegeheime bleibt. Schließlich sei es auch der überwiegende Wunsch der Länder gewesen, diese Einkommens- und Vermögensgrenzen einzuziehen, betonte Buchinger. Die durchschnittliche Förderung via Sozialhilfe für die Pflegeheimbewohner liege unter 800 Euro, erklärte Buchinger.

Aber der Sozialminister hat auch versichert, dass bei der Evaluierung auf die Einkommensgrenze besonderes Augenmerk gelegt werden wird. Schon nach einem halben Jahr soll es einen Zwischenbericht geben. Im Behindertenbeirat sei, mit Ausnahme der Einkommensgrenzen, der Entwurf überwiegend begrüßt worden, berichtete Buchinger von der kurz zuvor zuende gegangen Sitzung.

Als Vorteil einer Richtlinie im Unterschied zu einem Gesetz hob der Sozialminister hervor, dass sie wesentlich elastischer zu handhaben sei, mithin ein größerer Spielraum bestehe, denn: „Es geht um das Wohl der zu Pflegenden.“ Freilich erwartet Buchinger nicht eine sehr zahlreiche Inanspruchnahme des neuen Betreuungsmodells, weil ja zugleich auch die Amnestie verlängert wurde. „Ich wäre froh über möglichst viele Förderfälle“, betonte der Minister, weil damit legale und sozial abgesicherte Verhältnisse hergestellt werden.

„Die alte Regierung hat vor diesem Problem jahrelang die Augen verschlossen, die neue hat das in nicht einmal sechs Monaten gelöst“, fasste Buchinger zur Betreuung daheim zusammen. Als nächste Schritte plant er gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen bei Zugang und Förderung bei Pflege und Betreuung und beim Ausmaß der Angebote an stationärer, teilstationärer und mobiler Betreuung. Und es wird ein Vorschlag zu mittelfristigen Finanzierung erarbeitet. Buchinger hat dazu das Wifo mit einer Studie beauftragt.

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