Es bleibt dabei: Pflegebedürftige erst aushungern, dann fördern

Dem Bundesbehindertenbeirat wurden heute die Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige von Sozialminister Dr. Buchinger präsentiert.

Michael Svoboda
KOBV

Dem Bundesbehindertenbeirat wurden heute die Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige von Sozialminister Dr. Buchinger präsentiert und hatten die Mitglieder dieses Beratungsorgans des Ministers die Möglichkeit, hiezu Stellung zu nehmen.

Grundtenor der einzelnen Stellungnahmen war, dass die Ausweitung der Förderung auf Pflegegeldbezieher der Stufen 3 und 4 sowie die Aufnahme der selbständigen Betreuung in die Förderung grundsätzlich positiv beurteilt wurde und damit eine leistbare und legale Basis für die 24-Stunden-Betreuung geschaffen wurde.

Ebenso wurde zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Minister Buchinger das Thema Pflege in Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Betroffenenorganisationen weiter bearbeiten will (Einstufung von Kindern und Demenzkranken, Weiterentwicklung der Dienstleistungen für Pflegebedürftige, Fragen der künftigen Finanzierung des Pflegevorsorgesystems, etc.).

Fast einhellig abgelehnt wurde von den Mitgliedern des Bundesbehindertenbeirates jedoch die beabsichtigte Einführung von Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderung sowie die zwingende Verwertung von Geld und geldeswerten Vermögens über 5.000 € vor Gewährung von Förderungen.

„Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Einführung von Einkommensgrenzen zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen wird, der noch dazu im Ergebnis zu kaum spürbaren Einsparungen führen wird. Die Suppe kostet mehr als das Fleisch“ zeigte sich KOBV-Ö Präsident Mag. Michael Svoboda enttäuscht darüber, dass Minister Buchinger auf die Forderung der Betroffenenorganisationen nach Wegfall der Einkommensgrenze nicht eingehen möchte.

Ebenso abgelehnt hat die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Bundesbehindertenbeirates in ihren Wortmeldungen, dass die verpflichtende Verwertung von Geld und geldeswerten Vermögens über 5.000 € vor Inanspruchnahme von Förderungen weiterhin in den Richtlinien verankert ist.

“Ich habe auch betreffend Vermögensanrechnung darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der Vermögenslage des Einzelnen teurer kommt, als das eventuell zu erwartende Einsparungspotential an Fördermitteln und es für Betroffene eine Zumutung ist, trotz Bestreitung der laufenden erhöhten Lebenshaltungskosten und Bestreitung von Erhaltungskosten für Wohnung, Haus, Heizung, etc. zuerst in Armut gedrängt zu werden, um dann vielleicht eine Förderung für Betreuung gewährt zu bekommen.“ versteht Präsident Mag. Svoboda die Weigerung von Minister Buchinger nicht, von der Vermögensanrechnung abzurücken oder zumindest den „Vermögensfreibetrag“ doch erheblich anzuheben.

„Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haus das Dach reparieren muss, er aber nur über 5.000 € Erspartes verfügt, wird er damit wohl kaum auskommen und schnurgerade in die Schuldenfalle tappen. Es ist daher auch höchste Zeit, dass Bund, Länder und Betroffenenorganisationen gemeinsam zur Frage der künftigen Finanzierung des gesamten Pflegevorsorgesystems Lösungen erarbeiten, damit in Österreich aus finanziellen Gründen niemand Angst davor haben muss, einmal pflegebedürftig zu werden.“ so Svoboda abschließend.

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