Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zu Antidiskriminierung

Bis 15. Oktober 2007 können Organisationen und Einzelpersonen Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Agenda in den Bereichen Antidiskriminierung und Gleichstellung machen.

Deckblatt: Einfach Europa?!
Buchholz, Boris

Nachdem die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU (Antirassismus-Richtlinie und Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie) bis Ende 2003 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen waren, untersuchte die Kommission im Jahr 2006 im Rahmen einer Mapping-Studie den tatsächlichen Stand der Gesetzgebung. Neben Versäumnissen (die erst vor wenigen Tagen zu Abmahnungen einiger Staaten führten), sind einige Staaten (darunter auch Österreich) teilweise über den Mindeststandard hinausgegangen.

Im Kern geht es beiden Fragen darum, ob der Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auf Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter und Religion und Weltanschauung ausgedehnt werden soll. Derzeit ist der Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt europarechtlich nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit verpflichtend vorgesehen, ab Dezember 2007 muss er von den Mitgliedstaaten auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausgedehnt werden. Diese sogenannte „Hierarchisierung“ – also der unterschiedliche Schutz aufgrund der verschiedenen Merkmale – ist seit Jahren ein Hauptkritikpunkt des Klagsverbands an der Umsetzung der Richtlinien ins österreichische Recht.

Die Konsultation soll die Mapping-Studie ergänzen und in die jährliche Polit-Strategie 2008 einfließen, die neue Initiativen vorsieht, „um Diskriminierung außerhalb des Arbeitsmarkts zu verhindern und zu bekämpfen“.

Die Teilnahme an der Konsultation ist hier möglich.

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