Grosz: „Behindertengerechte Ausstattung nicht bewertet“

Schwer Vorwürfe erhebt Gerald Grosz, Generalsekretär des BZÖ, im BIZEPS-INFO Interview im Zusammenhang mit dem geplanten Ankauf von Straßenbahnen in Graz.

Gerald Grosz
BZÖ

Mitte August hatte die in Schweizer Eigentum stehende Stadler Pankow GmbH den Auftrag für 45 neue Niederflurstraßenbahnen in Graz zugesprochen bekommen. Angesichts des Auftragswertes von rund 100 Millionen Euro ein Auftrag, den mehrere Unternehmen gerne gewonnen hätten.

Siemens ist bei der Ausschreibung unterlegen und erhebt nun Einspruch gegen den Zuschlag an Stadler.

BZÖ fordert Prüfung

„Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde die behindertengerechte Ausstattung nicht bewertet und negiert“, weist der BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz im BIZEPS-INFO Interview auf einen ihm wichtigen Punkt hin und führt aus: „Das Angebot der Firma Siemens umfasst behindertengerechte Straßenbahngarnituren, die auch ohne bauliche Maßnahmen an den Haltestellen einen Einstieg von Rollstuhlfahrern ermöglicht hätten.“

Das BZÖ fordert eine „sofortige Überprüfung des Grazer Straßenbahndeals“ durch eine Sonderprüfung des Bundesrechnungshofes.

„Desweiteren sind die angebotenen Straßenbahngarnituren so ausgestattet, das 7 Rollstuhlplätze oder auch Kinderwagenplätze Platz pro Wagon finden würden“, so Grosz, der festhält: „Gerade bei einem Neukauf hat man die verdammte Pflicht, auf diese Kriterien zu achten.“

Siemens erhebt Einspruch

Siemens-Österreich erhob beim Unabhängigen Verwaltungssenat der Steiermark Einspruch gegen die Auftragsvergabe berichtet das Wirtschaftsmagazin „trend“.

„Der zentrale Punkt bei unserem Einspruch ist, dass hier ein Fahrzeug gewonnen hat, das bisher nicht erprobt wurde“, erklärt Siemens-Österreich-Sprecher Harald Stockbauer gegenüber dem Wirtschaftsmagazin.

Bei Stadler gehen zehn Prozent mehr Fahrgäste in die Waggons. Dadurch sinken die Kosten pro Fahrgast, erläutert Wolfgang Malik, Vorstand der Grazer Stadtwerke. Stockbauer kontert: „Dafür gibt es in unseren Waggons sieben Kinderwagen- beziehungsweise Rollstuhlplätze, wie es den heutigen Anforderungen im urbanen Verkehr entspricht.“

Siemens erhebt daher aus mehreren Gründen Einspruch im Vergabeverfahren. „Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, dass es sich dabei um Niederflurstraßenbahnen im Betriebseinsatz handeln muss. Diese Anforderung kann jedoch durch die STADLER Pankow GmbH nicht erfüllt werden, weil diese bislang keine einzige Niederflurstraßenbahn hergestellt hat“, hält Siemens fest.

„Die Bewertung der Auftraggeberin ist daher nicht nachvollziehbar und völlig willkürlich erfolgt“, meint Siemens abschließend.

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