Barrierefreiheit im Internet als Rechtsanspruch?
Das Thema Recht auf barrierefreien Zugang lockte am 2. Oktober 2007 wieder viele InteressentInnen zum Accessibility-Stammtisch.
An den Anfang stellte er die wohl allen Webanbietern unter den Nägeln brennende Frage: "Muss meine Webseite barrierefrei sein?"
Die österreichische Gesetzeslandschaft
Im ersten Teil erläuterte Martin Ladstätter die gesetzlichen Bestimmungen. Er las die wichtigsten Passagen nicht nur vor, sondern gab sie zum besseren Verständnis auch in eigenen Worten wieder.
Dass Webseiten von Ministerien und nachgeordneten Stellen dem e-Government-Gesetz unterliegen, ist inzwischen bekannt, dass aber auch all jene Seiten, die mit Bundesgeldern ganz oder teilweise finanziert werden, ebenfalls darunter fallen, mag für den einen oder anderen neu gewesen sein.
Auch bei der Frage, auf welche Webanbieter das Behindertengleichstellungsgesetz anzuwenden ist, gibt es große Unsicherheiten. Immerhin stellte der Referent unmissverständlich klar, dass alle Anbieter, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, bereits seit Jänner 2006 ihre Webauftritte barrierefrei gestalten müssen.
Anmerkung: Ein Blick in die Weblandschaft zeigt deutlich, dass diese Rechtslage nicht allzu vielen bewusst sein dürfte. Was also tun, wenn man sich durch mangelnde Zugänglichkeit benachteiligt fühlt?
Schlichten statt richten
Im zweiten Teil behandelte Martin Ladstätter das Thema Schlichtung, seiner Meinung nach die gewinnbringendste Auswirkung des Behindertengleichstellungsesetzes. Er betonte, dass Schlichtungen vor dem Bundessozialamt eine große Chance sowohl für die Betreiber einer Webseite als auch für die Schlichtungswerber darstellen.
Im Schlichtungsverfahren geht es in erster Linie darum, eine für beide Diskussionspartner akzeptable Problemlösung, also einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Schlichtungspartner einverstanden sind.
Der Wert dieser Gesprächsrunden liegt aber nicht nur in der Problemlösung selbst, sondern vor allem im Zugewinn an Wissen um bestehende Barrieren und im Entstehen neuer Sichtweisen auf beiden Seiten.
Stellvertretend berichtete der Experte in Sachen Menschenrecht über fünf Schlichtungen, die durchwegs positiv verliefen.
Der letzte Ausweg
Wenn Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung führen, besteht die Möglichkeit einer Klage. Eingeklagt werden kann einerseits ein tatsächlich erlittener finanzieller Schaden, andererseits ist eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Form eines Mindestbetrags vorgesehen.
"Die Klage", so der Referent, "ist aber nicht das Ziel, denn durch diese besteht kein Recht auf Beseitigung der Diskriminierung sondern nur auf eine Entschädigung für dieselbe." Anders als in den USA gibt es in Österreich keine Möglichkeit einer Sammelklage; "man kann aber Klagen sammeln", so Martin Ladstätter. So könnte etwa die Situation entstehen, dass ein Webanbieter für ein und dieselbe Benachteiligung von mehreren Geschädigten geklagt wird.
Persönliches Fazit
Ein Sprichwort sagt: Vorbeugen ist besser als heilen. Übertragen auf das Recht auf uneingeschränkte Teilnahme an modernen Informationsmedien könnte es heißen: Schlichten ist besser als klagen.
Barrierefrei wonach?
In den Diskussionsbeiträgen kam vor allem die Unsicherheit zur Sprache, nach welchen Richtlinien und Normen das Maß an Barrierefreiheit im Streitfall bemessen werden kann. Da es neben den Richtlinien des W3C in Österreich keine Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung gibt und darüber hinaus auch keine Zertifizierung existiert, wird zumindest mittelfristig kein Instrumentarium zur ausschließlich objektiven Beurteilung der Zugänglichkeit zur Verfügung stehen.
Dieses Manko könnte aber gleichzeitig eine große Chance sein, die Webanbieter, Webagenturen und NutzerInnen zu Dialog und Einigung über das notwendige und wirtschaftlich leistbare Maß an Zugänglichkeit nutzen könnten - ähnlich, wie dies bei einem Schlichtungsverfahren geschieht.
Hier können Sie Bilder vom Stammtisch von accessible media ansehen
Weitere Informationen: einfach-für-alle, BIZEPS, Gleichstellung
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Veronika · 13. November 2007 15:37 Uhr
Martin Ladstätter · 13. November 2007 14:32 Uhr
Alexandra · 13. November 2007 12:42 Uhr
Problematisch wirds bei Webseiten, die Waren oder eine Dienstleistung anbieten wie zB Online-Shops oder Beratungsfirmen. Hier kann der Gesetzgeber sehr wohl darauf hinweisen, dass der Besitzer seine Webangebote barrierearm anbieten soll, aber nicht muss. Leider gibt es noch zu wenig Kontrollinstanzen, die tatsächlich die diese Seiten testen und Empfehlungen bezüglich Verbesserungen aussprechen. Und sollten die Besitzer tatsächlich die Seite auf Barrierefreiheit getestet haben, so ist ein Umstrukturieren sehr zeit- und geldaufwendig. Hierbei sollten Unternehmen mit kompetenter Hilfe und finanzieller Unterstützung geholfen werden.
Derzeit gibt es aber klare Gesetze, die verlangen, dass Webseiten im öffentlichen Bereich - also Behörden und Amtseiten barrierefrei sein MÜSSEN und das bis Jänner 2008. Auch Vereine sollten ihre Seiten barrierefrei gestalten.
Es geht bei Barrierefreiheit um viel mehr, als nur eine Webseite für Behinderte zu bauen. Es geht um zukunftsorientiertes Webdesign, um stabile Seiten, die browser- und medienunabhängig funktionieren. Es geht auch um inhaltliche Barrieren und es geht um Farben und Kontrast. Eine Webseite kann technisch barrierefrei sein, aber die Inhalte unverständlich. Das hat nichts mit Barrierefreiheit zu tun.
Daher mein Tip: Wer soll die Webseite sehen? Danach richte ich sie ein.
Veronika · 13. November 2007 11:21 Uhr
Alexandra · 8. Oktober 2007 11:03 Uhr
Wunderbar ...
Eine Frage noch, würden Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie sich dazu entschliessen würden, ihre Webauftritte barrierefrei zu gestalten? Ich denke, das wäre doch ein Anreiz.
Martin Ladstätter · 8. Oktober 2007 10:14 Uhr
Bezüglich Unternehmen und Deine Frage: Wo man das nachlesen kann. Es ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz. Siehe § 2 abs. 2 http://www.bizeps.or.at/gleichstellung//rechte/bgstg.php
Ich halte darüber regelmäßig Vorträge. Eine Zusammenfassung wirst du bald hier http://www.accessible-media.at lesen können.
Alexandra · 8. Oktober 2007 08:54 Uhr
Um das für mich klar zu stellen, bedeutet das, dass eigentlich alle Webangebote, wo Kunden was gegen Geld etwas angeboten wird, barrierefrei sein müsss(t)en? Wenn ja, wo kann man das nachlesen.
Denn bei Webseite, die vom Bund oder Land finanziert werden, ist nachzulesen, aber wie ist das z. B. für kleine Unternehmen. Und wie ist es mit Förderungen für Diese, wenn die Unternehmer sich dazu entschließen, ihre Website barrierefrei umzugestalten. Welche Möglichkeiten werden da dem (Klein-)Unternehmer angeboten. Denn wir wissen ja, dass das "Umstricken" einer vorhandenen Seite nicht grad billig ist.